Ab 1. Januar 2018 müssen deutsche Immobilienfonds auf bestimmte inländische Erträge Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen. Dieses Verfahren ist neu, berichtet der Fondsverband BVI. Bisher wird der Anleger vom Fiskus zur Kasse gebeten, aber nicht deutsche Fonds. Hier wird also an der Quelle besteuert. Versteuern müssen die Fonds künftig Dividenden, Mieterträge sowie Gewinne aus Verkaufserlösen von Immobilien, sofern dies inländische Einkünfte des Fonds sind.

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Nur drei Euro mehr Steuerlast für Kleinanleger?

Für Privatsparer steigt die Steuerlast „unter dem Strich nicht“, sagt der BVI. Kleinanleger, die wenig oder keine Steuern zahlen, etwa Rentner, werden dennoch belastet, wenn der Staat seinen Anteil direkt beim Fonds abschöpft und dadurch zwar im Effekt steuerfrei, aber eben weniger Geld beim Sparer ankommt. Laut BVI will das Bundesfinanzministerium diese Bedenken zerstreuen und behauptet, ein typischer Kleinanleger werde nur mit drei Euro pro Jahr mehrbelastet. Sicher?

Nicht ganz: Wer wenig Steuern zahlt, etwa als Rentner, profitiert in diesem Jahr noch davon, dass die pauschale Kapitalertragsteuer von den Sparerfreibeträgen in Höhe von 810 Euro für Ledige oder 1.602 Euro für Eheleute „aufgefangen“ wird. Dies endet ab dem 1. Januar, weil der Fiskus dann den Fonds besteuert und nicht mehr den Anleger. Und der Fonds muss von erhaltene Mieten und Erträgen aus Hausverkäufen 15 Prozent Körperschaftssteuer abführen, bevor der erste Euro in Richtung Anleger fließt.

Ab 50.000 Euro angelegtem Vermögen drohen Steuern

Die Immofonds müssen Gewinne aus Verkäufen künftig auch dann versteuern, wenn das Objekt länger als zehn Jahre im Bestand war; eine Übergangsregel mildert die steuerliche Mehrlast des Fonds etwas. Am Ende kommt dadurch dennoch weniger Geld beim Anleger an. Zur Orientierung: Auf der Ebene des Privatanlegers bleiben Erträge bis zu einem Anlagevermögen von etwa 50.000 Euro wegen der Sparerfreibeträge in diesem Jahr noch steuerfrei, je nach Ausschüttungshöhe und Familienstand.

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Kleinverdiener, vor allem Rentner mit Einkommen bis 8.820 Paare (Paare bis 17.640 Euro) können Steuern auf Kapitalerträge bisher noch abwehren (Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts). Im nächsten Jahr fällt das weg. Weil der Fonds besteuert wird und nicht mehr der Sparer. Über die Steuern für Immobilienfonds informiert der BVI-Verband mit einer Broschüre (PDF).