Ärzte sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, Patienten auch per Fernbehandlung im Internet zu untersuchen. Das schlägt Jörn Simon vor, rheinland-pfälzischer Landesvertretungsleiter der Techniker Krankenkasse (TK). "Voraussetzung hierfür ist, dass die Ärztekammern die Musterberufsordnung und die Landes-Berufsordnungen für Fernbehandlungsangebote präzisieren und öffnen", betonte Simon laut einer TK-Pressemeldung. Das Ziel: Videosprechstunden könnten dem Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken.

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Kein ausdrückliches „Fernbehandlungsverbot“

Bislang sei das Angebot ärztlicher telemedizinischer Leistungen noch zu sehr eingeschränkt, kritisierte Simon anlässlich des Deutschen Ärztetages, der letzte Woche in Freiburg stattfand. Zwar gäbe es gar kein ausdrückliches „Fernbehandlungsverbot“, von dem umgangssprachlich immer wieder die Rede sei. Jedoch schließe die Musterberufsordnung eine telemedizinische Behandlung ohne vorherigen persönlichen Arzt-Patient-Kontakt aus, erläuterte der TK-Landeschef.

Hier sollen die Regeln nach Ansicht des Kassenfunktionärs gelockert werden. "Insbesondere für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz wäre es ein wichtiger Schritt, wenn die Landesärztekammer die Musterberufsordnung entsprechend öffnen würde, damit sinnvolle telematische Angebote - in einem kontrollierten Rahmen - erprobt werden könnten. Hierzu zählt beispielsweise auch das Angebot der Videosprechstunde", sagte Simon laut Pressetext.

In einigen Bundesländern ist man da schon weiter. Unter anderem hat Baden-Württemberg die Berufsordnung für Fernbehandlungskonzepte geöffnet, wie die TK berichtet. Allerdings müssen entsprechende Therapien von der Landesärztekammer genehmigt und zur Qualitätssicherung evaluiert werden. Modellversuche gibt es auch in Rheinland-Pfalz. Besteht bei einem Patienten der Verdacht auf rheumatologische Krankheiten, so kann dessen Hausarzt mithilfe von Webtools sehr frühzeitig Kontakt zu einem Rheumatologen aufnehmen und die weitere Behandlung gemeinsam abstimmen.

Ursachen für Unterversorgung ignoriert

Aber es gibt auch kritische Stimmen zur Telemedizin. Die Ursachen für die Mängel im Gesundheitswesen würden damit weiter ignoriert, sagte etwa Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ), bereits im Januar laut aerztezeitung.de. Denn der Arzt, der die Videosprechstunde mache, so Dietrich, könne nicht gleichzeitig in der realen Sprechstunde Patienten behandeln. Es sei sogar denkbar, dass sich durch den Videokontakt Diagnosestellung und letztlich die Behandlung verzögern, da der Patient über die Leitung nicht körperlich untersucht werden könne.

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Hintergrundinfos: Die Musterberufsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Ärzte gegenüber den Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer. Sie wird vom Deutschen Ärztetag verabschiedet und erlangt erst Gesetzeskraft, wenn die einzelnen Bundesländer alle oder bestimmte Regelungen in ihre Gesetzgebung übernehmen. Das Regelwerk soll gewährleisten, dass trotz landesgesetzlicher Kompetenz in allen Bundesländern der Bundesrepublik ein weitgehend einheitliches Berufsrecht vorherrscht. Über ihre Einhaltung wachen die Ärztekammern der Länder.