Riester-Rente: Jeder fünfte Vertrag ist ruhend gestellt
Jede fünfte Riester-Rente ist derzeit ruhend gestellt, die Sparer zahlen also keine Beiträge mehr ein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervor. Wie viel Riester-Policen in der 15jährigen Bestehensgeschichte bereits storniert wurden, dazu konnte die Bundesregierung keine Angaben machen.
16,5 Millionen Riester-Verträge haben die Bundesbürger abgeschlossen. Die hohe Zahl der Verträge ist ein Grund, weshalb die Versicherungswirtschaft Riester als „Erfolgsstory“ bezeichnet, wie sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) positioniert. Doch es gibt noch eine weitere Zahl, die weniger schmeichelhaft ist: Jeder fünfte Riester-Vertrag wird nicht mehr bespart.
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Mehr als drei Millionen Policen ruhend gestellt
Mehr als drei Millionen Verträge sind aktuell ruhend gestellt, die Sparer zahlen also keine weiteren Beiträge mehr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervor. Das Finanzministerium beruft sich dabei auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Keine Angaben konnte die Bundesregierung zu der Frage machen, wie viele Riester-Verträge vollständig storniert worden sind.
Linken-Politikerin Sabine Zimmermann bezeichnet die Riester-Rente als gescheitert. "Grundsätzlich hat nur knapp die Hälfte der Förderberechtigten überhaupt einen Riester-Vertrag abgeschlossen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Viele, die einen Vertrag haben, können irgendwann die Beiträge nicht mehr aufbringen." Ein Grund hierfür sei unter anderem die prekäre Situation vieler Geringverdiener. Ursprünglich sollte die staatlich geförderte Riester-Rente die zu erwartenden Verluste bei der gesetzlichen Rente abfedern.
Vertrag ruhend stellen: bisherige Zulagen bleiben erhalten
Der Hintergrund: Wenn Sparer mit ihrem Riester-Vertrag unzufrieden sind oder Beiträge nicht bedienen können, ist es mitunter sinnvoll, den Vertrag nicht zu kündigen und stattdessen beitragsfrei zu stellen. Der Vorteil: alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Eine Beitragsfreistellung funktioniert über einen Antrag beim Versicherungsanbieter: bis zur Fälligkeit muss der Sparer dann keine Beiträge mehr zahlen. Der Vertrag kann allerdings zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit Beitragszahlungen fortgeführt werden.
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Die Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das die Riester-Rente attraktiver machen soll. Die Förderung über die jährliche Grundzulage soll von derzeit 154 Euro auf 175 Euro ansteigen. Für die Grundsicherung im Alter soll ein Freibetrag auf Einkommen aus Betriebs- und Riesterrenten eingeführt werden. Mindestens 100 Euro pro Monat und höchstens die Hälfte des Hartz IV-Satzes werden demnach nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn das Gesetz wie geplant umgesetzt wird. Hierfür muss es aber noch den Bundesrat passieren, der am 7. Juli darüber debattieren soll. Die Reform ist zustimmungspflichtig.
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