Betriebsrentenstärkungsgesetz passiert Bundestag
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat am Donnerstag eine wichtige parlamentarische Hürde genommen und den Bundestag passiert. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit das Gesetz wie geplant Anfang 2018 in Kraft treten kann. Kern der Reform ist das sogenannte Tarifpartnermodell, das Betriebsrenten ohne Garantien erlaubt.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) wurde am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen (Drucksache 18/11286). Das berichtet der Deutsche Bundestag auf seiner Webseite. Während CDU, CSU und SPD für das Gesetz stimmten, votierten Linke und Grüne dagegen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat abgesegnet werden, seine Zustimmung gilt aber als Formsache. Die Länderkammer soll am 7. Juli über das Gesetzeswerk beraten.
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Stärkung der Betriebsrente durch Sozialpartnermodell
Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Betriebsrenten in kleinen und mittleren Betrieben besser zu verbreiten. Deshalb wurde ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen: das sogenannte Sozialpartnermodell, auch umgangssprachlich als „Nahles-Rente“ bezeichnet. Das Bundessozialministerium von Andrea Nahles (SPD) ist federführend bei der Reform, aber auch Bundeswirtschafts-, und Verbraucherschutzministerium sind involviert.
Der Kern des Tarifpartnermodells: Arbeitgeber und Gewerkschaften können sich gemeinsam auf Betriebsrenten einigen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Im Gegenzug werden die Betriebe enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern verboten. Lediglich eine Zielrente wird anhand der eingezahlten Beiträge in Aussicht gestellt, die aber abhängig ist vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten.
Gerade diese Haftungsbefreiung soll dazu beitragen, dass Betriebsrenten nun in der Fläche breiter angeboten werden. „Die in Deutschland bislang lediglich erlaubten verschiedenen Formen von Leistungszusagen haben aus Sicht der Arbeitgeber den Nachteil, dass sie häufig mit über viele Jahrzehnte andauernden Verpflichtungen verbunden und deshalb nur schwer kalkulierbar sind“, heißt es hierzu im Gesetzesentwurf der Regierung. Und weiter: „Darin liegt objektiv wie subjektiv ein Verbreitungshemmnis begründet“. Linke und Grüne kritisierten beide, dass durch die reine Beitragszusage das Kapitalmarktrisiko auf die Sparer abgewälzt werde.
Opting-out und verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Nahlesrente
Darüber hinaus sollen die Sozialpartner zukünftig Betriebsrenten als „Opting-out“-Modell vereinbaren dürfen. Soll heißen: Jeder Beschäftigte nimmt automatisch daran Teil, sofern er nicht explizit widerspricht. Ein Problem der Reform bestand darin, dass gerade in Ostdeutschland viele Betriebe nicht tariflich organisiert sind: Tarifverträge gibt es hier nur in jeder fünften Firma. Diese Firmen sollen sich aber tariflichen Versorgungswerken anschließen dürfen.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.
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Weitere Maßnahmen sollen Geringverdiener stärken, und zwar sowohl bei Betriebs- als auch Riester-Renten. So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden. Das letzte Wort hat nun der Bundesrat, voraussichtlich am 7. Juli.