Versicherungs-Innendienst: ver.di lässt Verhandlungen mit Arbeitgebern platzen
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Versicherungsbranche sind auch in der dritten Verhandlungsrunde am 2. Juni gescheitert. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di brach die Verhandlungen vorzeitig ab, nachdem sie ein verbessertes Angebot der Arbeitgeber als unzureichend ablehnte. Aktuell gibt es keinen neuen Verhandlungstermin.
Eklat bei der dritten Tarifrunde für den Versicherungs-Innendienst: Die Gewerkschaft ver.di hat die Gespräche vorzeitig abgebrochen. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es nicht. Damit kündigt sich ein harter Arbeitskampf mit längeren Streiks an. Bereits in den letzten Wochen war es an einzelnen Standorten der Versicherer zu Warnstreiks gekommen (der Versicherungsbote berichtete).
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Arbeitgeberangebot für ver.di „nicht verhandlungsfähig“
Zu den Tarifgesprächen getroffen hatten sich der Arbeitgeber-Verband der Versicherer (AGV) sowie auf der anderen Seite des Verhandlungstisches drei Gewerkschaften: ver.di als mitgliederstärkste Arbeitnehmer-Vertretung, die Berufsgewerkschaft des christlichen Gewerkschaftsbundes (DHV) sowie der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV). Die Gründe für das Scheitern werden dabei erwartungsgemäß auf beiden Seiten sehr unterschiedlich gesehen, wie aus den einzelnen Pressemeldungen der Beteiligten hervorgeht.
Der Arbeitgeberverband beruft sich darauf, dass man bei den Gehaltserwartungen bereits gegenüber den früheren Tarifrunden nachgebessert habe. Die Tarifgehälter sollten einschließlich aller Zulagen jeweils linear angehoben werden: zum 1. November 2017 um 1,8 Prozent und zum 1. Februar 2019 um 1,5 Prozent. Damit ergebe sich insgesamt eine Anhebung des Tarifniveaus um 3,33 Prozent bis zum März 2020, also innerhalb von 36 Monaten. Mit diesem Angebot sei der Arbeitgeberverband „nahe an seine Belastungsgrenze gegangen“, heißt es auf der Webseite des AGV. Man habe noch vor der Sommerpause Klarheit über den Tarifabschluss haben wollen.
Kamen also die Versicherer den Arbeitnehmern bis zur Schmerzgrenze entgegen, weil sie eine schnelle Einigung wollten? Im Hause ver.di wertet man das freilich anders. Auch mit dem marginal verbesserten Arbeitgeberangebot seien in den nächsten drei Jahren Reallohnverluste für die Beschäftigten vorprogrammiert, positioniert sich der Verband ebenfalls auf seiner Webseite. Pro Jahr belaufe sich das Lohnplus durchschnittlich auf nur 1,1 Prozent, rechnet ver.di vor. Dieses Angebot sei „nicht verhandlungsfähig“. Konkret hatte ver.di ein Lohnplus von 4,5 Prozent gefordert.
Streit über "Zukunftsvertrag Digitalisierung"
Die Gewerkschaft ärgert zudem, dass die Versicherer auf einen von ver.di vorgelegten „Zukunftstarifvertrag Digitalisierung“ nicht eingehen wollen. Darin fordert ver.di mehrere Schutzzusagen in Zeiten des digitalen Umbaus vieler Versicherer: unter anderem den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2020 sowie einen Qualifizierungsfonds, falls Mitarbeiter für neue Tätigkeiten umlernen müssen.
Auch diesen Zukunftsplan lehnen die Arbeitgeber ab: unter anderem mit dem Argument, dass sich die Versicherer gegen tarifungebundene Wettbewerber wie FinTechs behaupten müssen, was flexible Rahmenbedingungen erfordere. Stattdessen boten die Versicherer den Gewerkschaften den Abschluss einer Verhandlungs-Pflicht zur Digitalisierung an.
„Nachdem auch das zweite Gehaltsangebot vollkommen unzureichend ausfiel und die Arbeitgeber sämtliche ver.di-Vorschläge für Transformationsregelungen auf dem Weg in eine digitalisierte Zukunft für die Beschäftigten der Branche kategorisch abgelehnt haben, hat die ver.di-Tarifkommission die Tarifverhandlungen einstimmig für gescheitert erklärt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Christoph Meister. Man wolle nun in harte Auseinandersetzungen gehen.
Zoff zwischen den beteiligten Gewerkschaften
Während der Deutsche Bankangestellten-Verband DBV ähnliche Argumente wie ver.di fand – auch die Interessenvertretung der Bankmitarbeiter sprach von „inakzeptablen Zielen“ der Arbeitgeber, etwa die Ausdehnung der Leiharbeit, fanden die Versicherer hingegen bei der christlichen Gewerkschaft DHV viel Verständnis.
Die DHV sprach von „konstruktiven Gesprächen“ mit den Arbeitgebern. Die Verhandlungen seien aber „dann leider ohne Not von ver.di abgebrochen wurden. Das ist aus DHV-Sicht voreilig und verantwortungslos“. Das Angebot der Arbeitgeber gehe in die richtige Richtung, auch wenn es Nachbesserungsbedarf gebe, positioniert sich die Gewerkschaft.
Die Positionierung der DHV kommt allerdings nicht überraschend. Bereits in den letzten Jahren ist die christliche Gewerkschaft durch sehr arbeitgebernahe Positionen aufgefallen und befindet sich deshalb in Konflikt mit anderen Gewerkschaften. Unter anderem hatte die DHV vor Einführung des Mindestlohns Dumping-Löhne von 6,20 Euro pro Stunde akzeptiert und Absprachen getroffen, die Leiharbeit erleichtern.
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Die Gewerkschaften IG Metall, ver.di und NGG versuchten sogar bereits, der DHV juristisch die Tariffähigkeit absprechen zu lassen, und klagten vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg. Der Vorwurf: die DHV sei eine Pseudo-Gewerkschaft, die Gefälligkeitsverträge zugunsten der Arbeitgeber aushandle, und damit nicht tariffähig. Das Gericht bestätigte aber die Tariffähigkeit der DHV und damit ihre Unabhängigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Beschluss vom 4. Mai 2016, 5 TaBV 8/15).