Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Allianz Lebensversicherung verklagt, nachdem der Versicherer eine Abmahnung der Verbraucherschützer unbeantwortet ließ. Das berichtet die Verbraucherzentrale am Montag in einer Pressemeldung. Hintergrund ist ein Streit über die Rentenversicherung „Index Select“. Das Vorsorgekonzept sei eine „Mogelpackung“ und die Werbung hierfür „irreführend und unlauter“, so die wenig schmeichelhafte Einschätzung der Verbraucherzentrale.

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Nur die Überschüsse partizipieren an ETFs

Der Vorwurf der Verbraucherschützer lautet vereinfacht gesagt, dass die Allianz mit ihrer Werbung für „Index Select“ Kapitalmarktchancen verspricht, die gar nicht gegeben sind. So behauptet der Versicherer auf seiner Webseite, die „Beteiligung an der Wertentwicklung des Eurostoxx 50 bietet hervorragende Chancen für die Vorsorge“ (siehe Screenshot).

Begriffe wie „Indexbeteiligung“ und „Indexpartizipation“ würden suggerieren, dass die Allianz das Geld ihrer Kunden an der Börse investiert, kritisiert die Verbraucherzentrale. Aber nicht das gesamte eingezahlte Geld der Versicherten werde an der Börse angelegt, sondern nur die erwirtschafteten Überschüsse. Das andere Geld fließe mehrheitlich in festverzinsliche Papiere, so wie das bei „klassischen“ Lebensversicherungen üblich ist. Also vor allem in Staatsanleihen (der Versicherungsbote berichtete).

So wirbt die Allianz auf ihrer Webseite für das Vorsorgekonzept Index Select. Die Verbraucherzentrale Hamburg findet die Werbung irreführend. Quelle: Screenshot allianz.de

"Das Produkt ist eine Black Box"

Ein weiterer Kritikpunkt: eine Vertragsklausel bewirke, dass die Beteiligung der Kunden an den Gewinnen des Indexfonds gedeckelt sei. Ein sogenannter Cap begrenze die Gewinnbeteiligung, er liege derzeit bei 3,3 Prozent. Liegt die Wertentwicklung des Index in einem Monat über dem Cap, werden die Gewinne gedeckelt, während monatliche Verluste voll in die Renditebetrachtung einfließen. Der Cap werde jedes Jahr neu berechnet und sei ebenfalls abhängig von den erzielten Überschüssen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Das Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg: „Wie die Index Select Rente der Allianz funktioniert und was für Sie als Anleger am Ende tatsächlich rausspringt, ist selbst für Experten nur schwer zu durchschauen“, heißt es im Pressetext. „Das Produkt ist eine Black Box“. Weil der Verbraucher mit der Werbung für das Produkt getäuscht werde, hat die Verbraucherzentrale nun Klage eingereicht.

Allianz: "Die Klage stößt bei uns auf Unverständnis"

Die Allianz hatte bereits bekanntgegeben, dass sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will. "Die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg wegen angeblich irreführender Werbung im Internet stößt bei uns auf Unverständnis", teilt Unternehmenssprecher Udo Rössler gegenüber dem Versicherungsboten in einer Stellungnahme mit. "Wir haben die Information zum Vorsorgekonzept IndexSelect auf der Allianz Website im Sinne der Kunden verständlich und übersichtlich gestaltet. Aus unserer Sicht sind dort keine irreführenden Aussagen enthalten".

Weiter berichtet Rössler: "Mit der IndexSelect bietet Allianz Leben seit nunmehr zehn Jahren ein kapitalmarktnahes Vorsorgekonzept an, das ihren Kunden ermöglicht, mit ihrem Vertragsguthaben an der Wertentwicklung eines Index nach einem festgelegten Verfahren teilzunehmen. Bezugsgröße für die Wertentwicklung ist dabei das komplette Vertragsguthaben zu Beginn des Indexjahres."

Auch zu der kritisierten Deckelung der Gewinne positioniert sich Rössler. Der Allianz-Sprecher erklärt: "Wenn der Kunde die Indexpartizipation nach dem festgelegten Verfahren wählt, werden die monatlichen Gewinne und Verluste des Index zu einem Jahresergebnis addiert. Ist das Ergebnis positiv, erhöht sich das Vorsorgekapital nach dem so genannten „Lock-in-Prinzip“. Ist das Ergebnis negativ, setzen wir das Jahresergebnis einfach auf Null, das Vorsorgekapital sinkt also nicht. Die Sicherheit einer Altersvorsorge ohne Verlustrisiko finanzieren wir bei IndexSelect durch die zu Beginn des Indexjahres bestimmte Deckelung der monatlichen Renditen. Dieser sogenannte Cap legt fest, bis zu welcher Höhe der Kunde an der positiven Wertentwicklung des Euro Stoxx 50 beteiligt wird. Die mit diesem Cap ermittelten maßgeblichen Jahresrenditen betrugen zum Beispiel für das Jahr 2016/2017 bei den drei bisherigen Indexstichtagen jeweils über 6 Prozent."

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Für Jahre, in denen der Kunde einen schwächeren Aktienmarkt erwarte, könne sich der Kunde aber auch für eine vorab mitgeteilte sichere Verzinsung entscheiden, berichtet Rössler weiter. Die erreichten Erträge würden jährlich gesichert.