Betriebsrentenstärkungsgesetz - BdV kritisiert doppelte Beitragslast
Am Donnerstag vor einer Woche hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen und für eine größere Verbreitung sorgen. Der Bund der Versicherten (BdV) sieht aber Versäumnisse: Die Doppelverbeitragung hätte abgeschafft werden müssen.
Letzten Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet (der Versicherungsbote berichtete). Wichtigstes Ziel: Die Betriebsrenten deutlich attraktiver machen und zu einer größeren Verbreitung beitragen. Aktuell hat nicht einmal jeder zweite Beschäftigte eine entsprechende Vorsorge abgeschlossen.
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In einem Pressetext meldet der Bund der Versicherten (BdV) nun Zweifel an, ob die Attraktivität der Betriebsrenten wirklich gesteigert werden konnte. Denn ein Grundproblem bleibt: Auch auf Betriebsrenten muss in Zukunft der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung von aktuell mindestens 14,6 Prozent gezahlt werden. Dabei hatte der Bundesrat angeregt, die Beitragslast abzuschaffen oder zumindest zu mildern. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorstoß ab (der Versicherungsbote berichtete).
„Erhebliche Belastung für Rentner“
„Die Doppelverbeitragung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt zu einer erheblichen Belastung der Rentner im Alter. Das hätte endlich gelöst werden müssen“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
In vielen Konstellationen müssen für Betriebsrenten „doppelt“ Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden – bei der Einzahlung und im Ruhestand bei der Auszahlung. Schließlich bezahlen bAV-Sparer diese Zusatzrente stets aus Einkommen, für das sie über die Jahre und Jahrzehnte bereits Kassenbeiträge abgezogen bekamen.
Kleinlein: „Besonders hart hat es viele Betriebsrentner getroffen, als die damalige Bundesregierung 2004 für betriebliche Direktversicherungen eine Beitragspflicht eingeführt hat – und das für bereits bestehende Verträge ohne Vertrauensschutz!“
Dieses Problem sei mit dem BRSG sogar verschärft worden. Denn während die Steuerfreiheit auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet wurde, bleibt die Sozialabgabenfreiheit bei vier Prozent beschränkt.
Die Folge: Wer zukünftig die Entgeltumwandlung bis zur steuerfreien Höchstgrenze nutzt, muss sich auf eine empfindliche Doppelbelastung seiner Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einstellen. Der volle Beitragssatz wird dann im Alter fällig – die Leistung schmälert sich dadurch im schlimmsten Fall um über 18 Prozent, rechnet der BdV vor.
„Betriebsrentner von widersinnigen Doppelbelastungen befreien“
„Wer Betriebsrenten stärken möchte, muss Betriebsrentner von solchen widersinnigen Belastungen befreien. Es ist völlig unverständlich, dass diese Gerechtigkeitslücke mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sogar nochmals weiter geöffnet wird“, empört sich Kleinlein. Und: „Zu glauben, dass man jedoch mit dem BRSG das Problem der Renten gelöst hätte, ist blauäugig. Der Gesetzgeber wird sich über dieses Gesetz hinaus weiter mit der Frage eines fairen und zukunftsfähigen Modells der Altersvorsorge beschäftigen müssen“, so Kleinlein.
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Nun bleibt noch das Hoffen auf den Bundesrat, der am 7. Juli über das Betriebsrentenstärkungsgesetz beraten soll. Und noch entsprechende Nachbesserungen einfordern könnte. Die Bundesregierung gab aber bereits eine entwaffnend ehrliche Antwort, weshalb man an der Doppelverbeitragung festhalten wolle: Die Beitragszahlungen fehlen sonst schlicht in den Sozialkassen.