VW-Dieselgate: Rechtsschutzversicherer Arag akzeptiert auch Klagen auf Erstattung oder Rückabwicklung
Die Arag, Deutschlands größter Rechtsschutzversicherer, unterstützt mittlerweile auch Versicherte im VW-Skandal, wenn sie den Kauf ihres Diesels rückabwickeln oder erstattet haben wollen. Zuvor hatte man ausschließlich Klagen gegen VW auf Mängelbeseitigung zugesagt. Bis zum Jahresende rechnet die Arag mit bis zu 2.000 Schadensersatzklagen gegen VW allein in ihrem Bestand.
Der VW-Skandal hat in Deutschland ein gewaltiges Ausmaß: Knapp 2,5 Millionen Bundesbürger hatten einen Diesel des Wolfsburger Konzerns erworben, in dem eine Software eingebaut war, die Abgaswerte manipulierte und zu niedrig auswies. Die Verbraucher fühlen sich getäuscht und verklagen den Konzern auf Schadensersatz. Das belastet mittlerweile auch die Rechtsschutzversicherer.
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Allein der Marktführer Arag vertritt in Deutschland über 1.000 Schadensersatzklagen von Versicherten gegen den VW-Konzern, berichtet Hanno Petersen, zuständiger Arag-Vorstand in Düsseldorf, gegenüber dem „Handelsblatt“. Europaweit sind es etwa 1.400 Kunden. „Bis Ende des Jahres wird die Zahl über 2000 liegen, derzeit kommen täglich bis zu fünf Anträge hinzu“, wird Petersen zitiert. Damit sei der VW-Skandal beim Versicherer derzeit zweitgrößtes Verfahrensthema nach dem Rechtsstreit um Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten.
Meinungsumschwung bei vielen Gerichten - und den Versicherern
Das steigende Klageaufkommen hat nicht allein mit der wachsenden Klagelust der VW-Kunden zu tun, berichtet das „Handelsblatt“ weiter. Sondern auch mit einem Umdenken der Gerichte:
Auch eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Skandals könne VW nicht für alle Fahrzeuge eine Lösung anbieten. Deshalb akzeptieren immer mehr Richter Schadensersatzansprüche enttäuschter Käufer gegen den Autobauer. Das bringt auch die Rechtsschutzversicherer in die Pflicht. Sie können eine Deckungszusage nicht mehr so leicht aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten ablehnen.
Bisher haben die Versicherer vor allem Klagen auf Mängelbeseitigung unterstützt, weil VW eine ausreichende Frist zur Beseitigung der Fehler eingeräumt werden musste. Das sorgte bei Kunden für Verstimmung. 200 Beschwerden verzeichnete 2016 allein der Ombudsmann für Versicherungen als Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft, weil Versicherer für Dieselgate keine Deckungszusage erteilten. Doch das ändert sich nun. „Wir geben inzwischen auch Zusagen für Klagen gegen VW auf Erstattung und Rückabwicklung“, wird Arag-Manager Petersen vom Handelsblatt zitiert. Abhängig ist das freilich vom jeweiligen Einzelfall.
Ein weiteres Problem: Gewinnt ein Kunde vor Gericht, zeigt sich VW hart und wenig gesprächsbereit. Bei allen Kunden, die erfolgreich auf Schadensersatz geklagt haben, sei der Konzern in Widerspruch gegangen, heißt es in dem Zeitungsbericht mit Berufung auf den Autobauer. Eine außergerichtliche Schlichtung lehnen die Wolfsburger ab und ein höchstrichterliches Urteil gibt es derzeit noch nicht.
Keine Klagewelle in Deutschland
Immerhin: Die erwartete Klagewelle blieb in Deutschland bisher aus. Bundesweit sind aktuell rund 3.000 Klagen gegen VW wegen der Abgasmanipulation anhängig, berichtet der Konzern. Trotzdem belastet der Skandal die Bilanzen der Rechtsschutzversicherer. Unterliegt der Kläger vor Gericht, und das ist laut Arag bei drei von vier Verbrauchern der Fall, bleibt die Versicherung auf den Kosten abgewiesener Klagen sitzen. Allein die Arag plant zwischen 6 und 15 Millionen Euro für VW-Klagen ein.
Der Hintergrund: VW hat mit einer Abschalttechnik in Diesel-Fahrzeugen beschönigte Abgaswerte ausgewiesen. In Deutschland erhielten viele Besitzer aber keinerlei Schadensersatz für die gigantische Verbrauchertäuschung: im Gegensatz zu den USA, wo jeder Kunde auf bis zu 7.000 Dollar Entschädigung hoffen kann. Stattdessen versprach VW hierzulande nur eine Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge. Das sorgt bei den deutschen Verbrauchern für Unmut. Viele wollen auf Schadensersatz klagen und nehmen dafür ihre Rechtsschutz-Police in Anspruch. Die "Stiftung Warentest" warnt, dass allein der VW-Skandal im kommenden Jahr Rechtsschutz-Policen zu verteuern droht (der Versicherungsbote berichtete).
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Für noch mehr Kläger könnte ein Bericht von "ZDF Zoom" sorgen. Das Nachrichtenmagazin hatte Anfang Juni aus internen Dokumenten zitiert, wonach die betroffenen VW-Diesel trotz Umrüstung weiterhin dreckig seien. "VW legte in dem Papier vom November 2015 selbst Zielwerte für die Stickoxidemissionen (NOx) nach dem Update fest, die für den Straßenbetrieb um 300 bis 500 Prozent über dem Grenzwert liegen. Nur im offiziellen Labortest sollte der Grenzwert nach wie vor eingehalten werden", berichtete das ZDF. Gleich mehrere Abschalteinrichtungen würden den Schadstoffausstoß weiterhin beschönigen. Eine neue Verbrauchertäuschung? VW hat den Bericht zurückgewiesen.