BaFin stellt Insolvenzantrag für Schiffsversicherer East-West Assekuranz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Versicherer East-West Assekuranz in die Insolvenz geschickt, nachdem ihm schon im Februar die Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb entzogen worden war. Der Spezialversicherer für die Schifffahrt ist hoch verschuldet, seine Bestände müssen abgewickelt werden.
Aus für einen Spezialversicherer: Die Deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat am 14. Juni 2017 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der East-West Assekuranz beantragt. Das teilt die BaFin per Pressemeldung mit. Der Vorstand der Gesellschaft hatte der Behörde zuvor mitgeteilt, dass der Versicherer nach Paragraf 311 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes überschuldet ist.
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Lange am Markt halten konnte sich der kleine Spezialversicherer nicht. Die Erlaubnis für das Versicherungsgeschäft erhielt die East-West Assekuranz erst im Januar 2009 als Versicherungsgesellschaft, “die von russischen, ausschließlich privaten Kapitalgebern, gegründet worden ist”, wie es in der Selbstdarstellung heißt. Das Startkapital betrug 2,6 Millionen Euro.
Harter Wettbewerb in der Schifffahrt-Branche
Spezialisiert hatte sich der kleine Schaden- und Unfallversicherer auf Gewerbelösungen für die Schifffahrtbranche. Unter anderem bot die Firma Transportversicherungen an. Doch der Zeitpunkt der Unternehmensgründung war ungünstig: es herrscht ein harter Wettbewerb um die Versicherung von Schiffen. Seit dem Herbst 2008 litt die gesamte Transportbranche unter den Auswirkungen der Bankenkrise: Der weltweite Handel mit Schiffen brach ein, viele Schiffe mussten notverkauft oder verschrottet werden. Seitdem meldeten unter anderem die Hamburger Traditionsreederei Rickmers sowie die koreanische Großreederei Hanjin Insolvenz an.
Bereits seit Februar ist dem Versicherer das Geschäft untersagt
Überraschend kommt die Insolvenzeröffnung für die East-West Assekuranz nicht. Bereits im Februar hatte die BaFin dem Versicherer die Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb entzogen. Seitdem ist es der Gesellschaft verboten Neugeschäft zu zeichnen.
Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der Behörde unzureichend war. Hoffnung, dass sich der Versicherer erholt, gibt es daher nicht mehr – wer das Versicherungsgeschäft ohne Erlaubnis betreibt, macht sich strafbar. Die Webseite des Unternehmens wurde in der Zwischenzeit abgeschaltet.
Die Bestände des Versicherers müssen nun abgewickelt werden. Für den Fall, dass das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließt, regelt § 16 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz, dass die Versicherungsverhältnisse mit Ablauf von einem Monat seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens dienen die Bestände des Sicherungsvermögens vorrangig dazu, die Forderungen der Versicherten, Versicherungsnehmer, Begünstigten und geschädigten Dritten zu befriedigen, so teilt die BaFin mit.
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Anschließend bestellt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter, der die Abwicklung der Gesellschaft verantwortet, und einen Pfleger, der die Rechte der Versicherten aus § 315 VAG wahrt. Außerdem veranlasst es die Unterrichtung der Gläubiger gemäß § 313 VAG.