Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wirkt – zu dieser Einschätzung kam eine Studie des Beratungshauses Willis Towers Watson und der Fachhochschule Dortmund. Darin kommen die Autoren Matthias Beenken und Michael Radtke zu dem Schluss, dass das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) die Vergütungen in der Versicherungsvermittlung - wie vom Gesetzgeber gewünscht - deutlich abgesenkt hat (der Versicherungsbote berichtete). Diese Studie nimmt nun der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute (BVK) zum Anlass, vor einer zu hohen Belastung der Vermittler zu warnen.

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„Weitere Belastung darf es nicht geben“

„Bei allen Vermittlertypen kam es zu einer deutlichen Absenkung der Provisionen und zu einer Verlagerung hin zu laufender Vergütung, bei gleichzeitiger Erhöhung der Zeiten für die Stornohaftung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Mit diesen schmerzlichen Einkommenseinbußen für unseren Berufsstand zeigt sich, dass das Ziel des LVRG erreicht worden ist. Eine weitere Belastung darf es für uns nicht mehr geben.“

Im Gegenteil: Heinz fordert die Politik auf, Maßnahmen zugunsten der Vermittler zu ergreifen. Er hält einen Ausgleich für die entgangenen Einnahmen für angemessen. „Wir haben sozialpolitisch verantwortungsvoll gehandelt, um die Lebensversicherung als ein wichtiges und populäres Altersvorsorgeprodukt in Zeiten der Niedrigzinsphase zu stabilisieren“, sagt der Vermittler-Lobbyist. „Daher wäre jetzt die Politik am Zug, uns für diese spürbaren Einkommensverluste entgegenzukommen.“ Damit solle auch die Beratungsqualität im Sinne der Kunden gesichert werden. Wie solche konkreten Maßnahmen aussehen könnten, dazu äußerte sich der Verband nicht.

LVRG ließ Abschlussvergütung sinken

Laut der Studie „Provisionen und Courtagen in der Versicherungsvermittlung“ sind die Provisionssätze für den Versicherungsabschluss gegenüber 2015 um 1,5 bis 7,0 Promille gesunken. Am meisten büßten die Versicherungsmakler ein, deren Abschlusscourtagen um sieben Promille einbrachen. Ausschließlichkeitsvertreter verloren im Schnitt 1,5 Promille und Mehrfachvertreter 5,5 Promille. Auch die Stornohaftung der Vermittler stieg: zum Beispiel bei Maklern von 5,1 auf nun 5,8 Jahre. Erst nach dieser Frist haben sie ihre volle Abschlusscourtage verdient (der Versicherungsbote berichtete).

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Im nächsten Jahr will das Bundesministerium der Finanzen prüfen, ob das LVRG seinen Zweck erfüllt hat. Das Gesetz hatte unter anderem das erklärte Ziel, die Abschlussprovisionen im Sinne des Kunden zu senken. Zwar ist keine Deckelung vorgeschrieben. Aber Versicherer können seit 2015 in den ersten fünf Jahren Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur zu 25 Promille statt bisher 40 Promille der Beitragssumme eines Vertrages steuerlich anrechnen. Wollen die Versicherer hohe Abschlussvergütungen zahlen, müssen sie das Geld aus anderen Töpfen nehmen.