Volz Software GmbH ist insolvent
Der Dienstleister Volz Software GmbH ist insolvent. Über das Unternehmen wurde bereits die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Der Geschäftsbetrieb soll aber vollumfänglich weiterlaufen. Grund für die Insolvenz sei der Wegfall eines Großkunden, teilten die Insolvenzverwalter mit.
Mit der Insolvenz der Volz Software GmbH gerät der nächste Maklerdienstleister in Schwierigkeiten. Bereits im August 2013 hatte das Softwarehaus Assapp Insolvenz angemeldet. 2014 folgte die Buchholz Software GmbH aus Tangermünde und stellt den Geschäftsbetrieb ein. Im April 2016 musste die Servicegesellschaft für freie Vertriebe ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG den Geschäftsbetrieb einstellen.
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Nun muss auch die Volz Software GmbH die vorläufige Insolvenz anmelden. Das Unternehmen aus Hamburg hatte unter anderem Online-Bestandsführungssysteme, Assekuradeursleistungen und Backoffice-Arbeiten für Versicherungen, Außendiensteinheiten, Makler und Maklerpools angeboten.
Geschäftsbetrieb soll weitergeführt werden
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Volz Software GmbH wurde Dominik Montag der Sozietät Kübler ernannt. Rechtsanwalt Michael Wahl, der den Mutterkonzern Volz Gruppe AG betreuen soll, kommt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH. Dessen Kollege Michael Pluta wird die Vertriebstochter Volz Vertriebsservice als Insolvenzverwalter begleiten. Das geht aus einer amtlichen Mitteilung hervor.
Aber es gibt auch positive Meldungen: Wie die Rechtsanwaltskanzlei Kübler gegenüber dem Versicherungsboten berichtet, soll der Geschäftsbetrieb der Volz Gruppe an allen Standorten vollumfänglich fortgeführt werden. Für die Mitarbeiter sei die Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet worden, so dass der Lohn für die kommenden drei Monate gesichert sei.
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Die Insolvenzverwalter schätzen die Sanierungschancen für das Unternehmen positiv ein. „Die Volz Gruppe hat in der Branche einen guten Ruf. Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, besteht eine realistische Zukunftschance“, sagte Rechtsanwalt Montag. Grund für die vorläufige Insolvenz sei der Wegfall eines Großkunden.