Der Traum vom eigenen Restaurant: Diese Versicherungen sind zu empfehlen
Der Businessplan ist ausgearbeitet, die Räumlichkeiten sind gefunden und die Eröffnung steht kurz bevor. Der Traum des eigenen Restaurants wird Wirklichkeit! So oder so ähnlich ging es 2016 ca. 29.000 Neugründern in Deutschland, die sich in der Gastronomie ihren Traum erfüllt haben. Doch welche Versicherungen sind für einen gastronomischen Betrieb geeignet und für die individuellen Bedürfnisse sinnvoll? Britta Bramann, Leiterin Firmenkunden Produktmanagement bei AXA, erklärt im Versicherungsbote-Interview, worauf es ankommt.
Versicherungsbote: Frau Bramann, was gibt es bei der Neugründung eines Restaurants aus Ihrer Sicht zu beachten?
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Britta Bramann: Von der Entwicklung eines möglich detaillierten Konzepts über die Standortanalyse bis hin zur Klärung der Finanzierung gibt es bei der Neugründung eines Restaurants eine Vielzahl von organisatorischen Dingen zu klären. Der Versicherungsschutz steht hier für Gastronomen nicht immer an erster Stelle. Allerdings steht ihre Existenz, in die sie viel Mühe, Zeit und natürlich auch Geld investiert haben, ohne hinreichende Absicherung von Beginn an auf wackeligen Beinen. Sich frühzeitig um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern, ist daher unerlässlich.
Welche Schadenszenarien sind in Gastronomiebetrieben möglich? Können Sie ein konkretes Beispiel geben?
Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem kurz nach der Neueröffnung eines Gasthofs der – vermutlich nicht richtig angeschlossene – Herd in Flammen aufgegangen ist. Das Feuer schlug in kürzester Zeit auf die Abzugshaube und danach auf das Gebäude über. Auch das Nachbargebäude wurde bis zum Eintreffen der Feuerwehr in Mitleidenschaft gezogen. Der Schaden summierte sich auf 250.000 Euro. Zum Glück war der Inhaber ausreichend versichert und konnte nach kurzer Zeit und ohne große finanzielle Einbußen wieder eröffnen.
Daneben sind aber viele weitere Schadenfälle denkbar, die erhebliche Umsatzeinbußen und Kosten zur Folge haben können: Zum Beispiel der Ausfall notwendiger technischer Betriebsausstattung oder auch eine durch die Behörde angeordnete Schließung des Betriebes. Wird dieser auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes geschlossen – beispielsweise wegen Salmonellen – und erkranken die Gäste nach dem Restaurantbesuch, so haftet der Restaurantinhaber verschuldensunabhängig für die Heilbehandlungskosten, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall der Gäste.
Welche Versicherungen decken diese Risiken und sind demnach ein Must-have für Gastronomen?
Eine Absicherung der Geschäftsinhalte, zum Beispiel Sachwerte in Form von Maschinen wie teuren Küchengeräten oder Kaffeemaschinen, Bürotechnik, Mobiliar etc., durch eine Sachversicherung ist unverzichtbar. Sie sollte mindestens die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm umfassen.
Zudem sollte man sich vor Ansprüchen Dritter schützen. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadenersatz verpflichtet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Schädiger überhaupt genug Vermögen hat, diesen Schadenersatz zu leisten. Im schlimmsten Fall droht Konkurs. Daher ist eine Haftpflichtversicherung ungemein wichtig, inklusive einer Rechtsschutzfunktion im Falle eines möglichen Rechtsstreits. Die Mitversicherung von Sachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden sowie gemieteten Arbeitsmaschinen gehört dazu. Wenn Produkte unter eigenem Namen vertrieben werden, sollte dies in der Haftpflichtversicherung ebenfalls eingeschlossen sein.
Am meisten unterschätzt wird sicherlich das Risiko einer Betriebsunterbrechung, denn nach einem größeren Sachschaden kann meist nicht sofort weitergearbeitet werden. Es werden keine oder kaum noch Umsätze erwirtschaftet, viele Kosten wie Mieten und Löhne laufen aber weiter. Diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Dies trifft als spezifisches Risiko für Restaurants auch auf die sogenannte Betriebsschließungsversicherung zu, das heißt, wenn ihr Betrieb aufgrund von Krankheitserregern durch die Behörden geschlossen wird. Daher empfehlen wir den Abschluss dieser beiden Versicherungen speziell für Restaurantbetriebe.
Was müssen Gastronomen mit Firmenfahrzeugen beachten?
Eine Absicherung der eigenen zugelassenen Fahrzeuge ist natürlich ebenfalls unerlässlich. Die Pflichtversicherung für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung tritt ein, wenn einem Dritten mit dem Firmenfahrzeug ein Schaden zugefügt wird. Aber ebenso wichtig ist die Versicherung für einen Schaden am eigenen Firmenfahrzeug – entweder in Form einer Teilkaskoversicherung für zum Beispiel Feuer- und Diebstahlschäden oder in Form einer Vollkaskoversicherung. Hier sind dann auch die Schäden aus einem Fahrzeugunfall abgesichert.
Gibt es neben den unverzichtbaren Policen sonstige Versicherungen, die im Einzelfall sinnvoll sind?
Tatsächlich lohnt sich immer ein Blick auf die individuelle Risikosituation. In einer ausführlichen Beratung gilt es, diese zu erfassen und zu bewerten – erst danach kann man Empfehlungen aussprechen. So ist eventuell auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, wenn die Existenz des Restaurantbetreibers und seiner Familie von seiner Arbeitsfähigkeit abhängt und keine weiteren Absicherungen bestehen. In vielen Fällen empfehlen sich auch eine Transportversicherung, zum Beispiel bei Cateringtätigkeiten, oder eine Kühlgutversicherung. Letztere deckt bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung und bei technischen Defekten sowohl die Kosten für die Wiederbeschaffung der verdorbenen Ware als auch die professionelle Desinfektion der Kühlgeräte ab.
Sofern Außengastronomie betrieben wird, ist auch der Abschluss einer Deckung für die Außenmöblierung gegen die Gefahren Sturm, Hagel und Diebstahl zu empfehlen. Da die Anzahl von Hochwasserschäden und Schäden durch Starkregen in den letzten Jahren zugenommen hat, sollte man auch über eine Elementarversicherung nachdenken. Und: Sofern der Betrieb etwa Jacken oder Taschen von seinen Gästen in Verwahrung nimmt, haftet dieser auch in eingeschränktem Maße für deren Verlust, Zerstörung oder Beschädigung – auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt (z.B. Diebstahl von Kleidung aus der Garderobe). Daher sollte der Gastronom verstärkt darauf achten, dass eine solche Absicherung Bestandteil seiner Betriebshaftpflichtversicherung ist.
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Die Fragen stellte Jenny Müller