Bereits 2015 hatte die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA ihre Pläne für eine Standard-Privatrente offenbart. Laut einem Konsultationspapier sollte die Rente mit dem Namen Pepp einheitlichen Mindeststandards folgen und transparenter werden.

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Nun wird die EU-Kommission bei der Ausgestaltung der private Altersvorsorge konkreter. So solle die Europa-Rente Pepp einen einheitlichen Rechtsrahmen für Sparpläne abbilden und gleichzeitig als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungieren. Damit würden die Palette der bestehenden gesetzlichen, betrieblichen und nationalen Privat-Produkte ergänzt - aber nicht ersetzt werden. Das berichtet das Handelsblatt.

Pepp soll von EU-Versicherungsaufsicht EIOPA kontrolliert werden

Die Standard-Rente solle ein paar wichtige Eckpfeiler bekommen. So sollen Pepp-Produkte unter anderem problemlos in andere EU-Länder mitgenommen werden können. Die Kosten und Gebühren sollen für Anleger transparent gestaltet sein. Bei der Anlage sollen Verbraucher zwischen fünf Investment-Varianten, die alle fünf Jahre kostenfrei gewechselt werden können, wählen. Ebenso alle fünf Jahre sollen Kunden zudem den Anbieter für eine begrenzte Gebühr wechseln dürfen.

Generell bedürfen die neuen Produkte einer Erlaubnis von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Überdies müssten sich Anbieter dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, dem sogenannten Prudent Person Principle, unterwerfen und dem entsprechend die Kundengelder anlegen.

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Weiterhin sollen die eingezahlten Beiträge garantiert werden. Dies gelte allerdings nur für die Anlage-Variante mit geringem Risiko. Bei der Ausschüttung der Rente seien mehrere Möglichkeiten erlaubt. So könnten die Renten als Einmalzahlung oder als fortlaufende Rente ausgezahlt werden.