Krankenversicherung - Was ausländische Gäste in Deutschland beim Versicherungsschutz beachten müssen
Ausländer, die länger als 12 Monate in Deutschland leben und arbeiten wollen, sind verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Der Schutz muss mindestens dem Basisschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen und spätestens 31 Tage nach der Einreise vorliegen.
Ein Gastbeitrag von Anne-Katrin Schulz, Pressesprecherin der BDAE Gruppe.
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Das Gleiche gilt auch für ausländische Gäste (bekannt auch als „Incoming“), die ein Visum selbst für kurze Aufenthalte benötigen. Um dieses zu erhalten müssen sie nachweisen, dass sie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Krankenversicherung abgeschlossen haben. Konkret sieht dies Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 („Visakodex“) vor. Ausländerbehörden verlangen sogar einen schriftlichen Nachweis darüber, dass der Versicherungsschutz diesen Anforderungen entspricht.
Die Krankenversicherung muss vor allem dem Basisschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Der Nachweis der Versicherung muss spätestens 31 Tage nach der Einreise vorliegen und wird tatsächlich aktiv von den Behörden angefragt.
Für ausländische Diplomaten keine Versicherungspflicht
Inhaber von Diplomatenpässen sind übrigens von der Krankenversicherungspflicht befreit. Es ist dennoch ratsam, für den Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung abzuschließen, um Gesundheitsleistungen oder den Rücktransport im Heimatland im Krankheitsfall nicht selbst zahlen zu müssen.
Wer nicht ein einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, also nicht bei einem Unternehmen festangestellt ist, für den wird es schwierig, sich gesetzlich abzusichern. Es besteht aber die Möglichkeit, sich günstig privat versichern zu lassen. Bei der Wahl des passenden Auslandskrankenschutzes sollten ausländische Gäste auf folgende Punkte achten:
- Die Versicherung muss in allen EU-Staaten gültig sein.
- Sie muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes oder der Durchreise Schutz bieten.
- Die Mindestdeckung der versicherten Leistungen muss 30.000 Euro betragen.
- Die Versicherung muss auch in Schengenstaaten gültig sein.
- Idealerweise ist innerhalb der ersten 31 Tage nach Einreise in Deutschland kein Gesundheitszeugnis erforderlich.
- Die Versicherung gilt bei einer Laufzeit von maximal 5 Jahren auch in Nicht-EU-Ländern und in der Heimat.
Experten raten dazu, sich bei spezialisierten Auslandskrankenversicherern abzusichern, da diese oftmals über langjährige Erfahrungen beim Versicherungsschutz von Ausländern verfügen. Solche Anbieter müssen – anders als die GKV und die Private Krankenversicherung (PKV) - zudem keine so genannten Alterungsrückstellungen bilden, wodurch der Versicherungsbeitrag vergleichsweise gering ist.
Aber Achtung: Während mitreisende Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen in der GKV kostenfrei mitversichert werden können, müssen diese bei den privaten Anbietern und auch bei den Incoming-Spezialisten extra versichert werden. Da die Beiträge aber recht niedrig sind, kann der gesamte Versicherungsbeitrag oftmals sogar niedriger sein als der Beitrag in der GKV.
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Auch ausländische Besucher absichern
Sinnvoll - und bei Bürgern aus Nicht-EU-Staaten sogar obligatorisch - ist außerdem der Abschluss einer Versicherung für Familienangehörige, die nur zu Besuch in Deutschland sind. Wer in Deutschland verunfallt oder krank wird, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen. Selbst vergleichsweise kleine ambulante oder stationäre Eingriffe können schnell über 1.000 Euro kosten. Manche Unternehmen haben Produkte im Angebot, die tagesaktuell abschließbar und kündbar sind.