Bundestag und Bundesrat haben in den letzten Wochen das IDD-Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht, das fortan den Versicherungsvertrieb in Deutschland regeln soll. Und im letzten Moment ein Honorarannahmeverbot für Versicherungsvermittler herausgestrichen. Laut dem ursprünglichen Gesetzestext sollte es Maklern und Vertretern verboten sein, Honorare direkt vom Kunden anzunehmen – das sollte allein dem neu zu schaffenden Beruf des Honorar-Versicherungsberaters vorbehalten bleiben.

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„Man muss sich fremd schämen!“

Doch Honorare und Mischmodelle werden den Vermittlern auch weiterhin erlaubt sein, nachdem speziell die Maklerlobby lautstark protestierte: Das Annahmeverbot wurde gestrichen. Sehr zum Ärger des Verbundes Deutscher Honorarberater (VDH), der in einer Pressemeldung gewohnt meinungsfreudig Position bezieht. „Weich gespült, gefiltert, gesäubert und drei Mal chemisch gereinigt“ sei der ursprüngliche Text des IDD-Umsetzungsgesetzes worden, heißt es darin.

„Man muss sich fremd schämen für die Politiker, die vor der Provisionslobby eingeknickt sind“, sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des VDH, und spricht von „Politikversagen“. Trotz der „vollmundigen Ankündigungen“ der Politik würde die „Honorarvermittlung“ bzw. „Mischmodelle“ auch künftig möglich sein. „Ein Geschäftsmodell, das sich seit Längerem wie die Pest verbreitet und das mit Honorarberatung nichts zu tun hat“, kritisiert Rauch. Als „Pseudo-Honorarberater“ getarnte Vermittler würden „ihre Policen gegen utopische Honorare meist über Factoring-Verträge verticken.“.

IDD-Gesetz „Sargnagel“ für Provisionsvertrieb

Mit Mischmodellen und Vermittlungshonoraren wolle die Provisionslobby sinkenden Provisionseinnahmen entgegenwirken, die aus dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und andere Regulierungen resultieren, positioniert sich Rauch bei der Honorarberater-Konferenz am 29.Juni 2017 in Kassel. Und trotzdem: „Wir sehen in der IDD-Umsetzung einen weiteren Sargnagel des für Berater betriebswirtschaftlich unsinnigen sowie für Verbraucher teuren und intransparenten Provisionssystems“, so Rauch.

Dieter Rauch verweist dabei auf Vorteile für die Honorarberatung, den das IDD-Gesetz mit sich bringe. Beispielsweise könnten Versicherungsberater, "anders als die vom Produktverkauf abhängigen (Honorar)-Vermittler", künftig auch Provisionen bei Bruttotarifen erstatten. Die Provisionen würden dem Kunden direkt auf seinem Prämienkonto gutgeschrieben. Alternativ stünde ein großes Sortiment an Honorartarifen der führenden Versicherungsunternehmen bereit. „Verbraucher erhalten somit eine staatlich garantierte neutrale Beratung. Denn das Beratungsergebnis ist nicht von der Höhe bzw. überhaupt der Vergütung durch einen Produktgeber abhängig“, unterstreicht Rauch.

Honorarberater in der Unterzahl

Ob die Honorarberatung tatsächlich Sargnagel für Provisionen wird, ist jedoch – Stand jetzt – fraglich. Aktuell stehen laut Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern (IHK) etwas mehr als 300 Honorarberater knapp 225.300 anderen Vermittlern gegenüber, die als Vertreter oder Makler tätig sind.

So hatte auch der Berliner Wissenschaftler Hans-Peter Schwintowski anlässlich eines Rechtsgutachtens argumentiert, dass ein Honorarverbot für Vermittler im IDD-Gesetz die Honorarberatung schwächen würde. Schwintowski sagte im Interview mit dem Versicherungsboten: „Die Honorarberatung wird nach dem Gesetzentwurf auf die verbleibenden ca. 300 Versicherungsberater verlagert. Diese können die Honorarberatung im Lande flächendeckend nicht gewährleisten – d.h. das Ziel, das der Gesetzgeber anstrebt (Stärkung der Honorarberatung) wird durch das Mittel, das er ergreift (Provisionsbindung für Makler an Versicherer) verfehlt“. Schon jetzt würden 20 Prozent der Makler gegen Honorar beraten, erklärte Schwintowski anhand eigener Befragungen.

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Zudem bedeute ein Honorarannahmeverbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Makler, so das Ergebnis des Rechtsgutachtens, das Schwintowski im Auftrag des Bundesverbandes für Finanzdienstleistung (AfW) angefertigt hatte. Dies war auch ein wichtiges Argument, weshalb Maklern zukünftig die Annahme von Honoraren erlaubt bleibt. Rechtsanwalt Norman Wirth hatte darauf hingewiesen, dass das Verbot per Parlamentsvorbehalt gekippt wurde. Das sei ein äußerst seltener und umso bemerkenswerter Vorgang, der eigentlich angewendet werde, wenn es um den Schutz der Grundrechte gehe (der Versicherungsbote berichtete).