BaFin - Versicherer sind krisenfest; Mängel müssen abgestellt werden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt sich insgesamt zufrieden mit den Solvenzberichten der deutschen Versicherer. So hätten alle berichtspflichtigen Einzelunternehmen die neuen Anforderungen an die Bedeckung erfüllt. Dennoch gäbe es noch Mängel, die abgestellt werden müssen.
Wie hoch die Versicherer ihre Verbindlichkeiten bedecken, das ist seit diesem Jahr kein Geheimnis mehr. Seit Mitte Mai weiß die Öffentlichkeit, wie stabil die Versicherer sind, im Einzelfall und namentlich. Mit Spannung wurden vor allem die Bedeckungsquoten der Lebensversicherer erwartet. Denn im vergangenen Jahr erfüllten „drei Versicherer im ersten Quartal beziehungsweise zwei Versicherer im zweiten Quartal die Kapitalanforderungen nicht“, so steht es im Finanzstabilitätsbericht 2016 der Bundesbank. Die Namen der drei Unternehmen, die beim Eigenkapital die Latte gerissen hatten, wurde im vergangenen Jahr nicht genannt.
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Bund der Versicherten kritisiert Stabilität der Lebensversicherer
In der vergangenen Woche hatte bereits die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BdV) gemeinsam mit Carsten Zielke von Zielke Research die Solvenzberichte der Lebensversicherer ausgewertet. Die Qualität sei dabei sehr verschieden – ebenso die Aussagekraft, wie stabil die Versicherer wirklich sind, bemängeln die Tester.
„Erschreckend ist die zuweilen schlechte Qualität und Intransparenz der Solvenzberichte“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, laut Pressetext. Neben der Frage, wie gut die Unternehmen finanziell ausgestattet sind, umfasse die Untersuchung auch Aussagen zur Gewinnerwartung, dem Umgang mit Überschüssen oder zu den Kapitalanlagen. „Bei fast allen Unternehmen Handlungsbedarf“
„Es ist besorgniserregend, dass 23 Unternehmen auf die Übergangsregeln angewiesen sind, um überhaupt die Solvenzanforderungen zu bewältigen“, erklärt Kleinlein zu diesem Untersuchungspunkt. Aber auch die analysierten Gewinnerwartungen würden Raum für Sorgen eröffnen. „Bei 13 Lebensversicherern muss das Geschäftsmodell hinterfragt werden, da diese Unternehmen zukünftig mit Verlusten rechnen“, so Kleinlein.
BaFin sieht hält Versicherer für ausreichend krisensfest
Nun hat auch die Finanzaufsicht BaFin die Auswertung der Solvenzberichte veröffentlicht. So würden alle 340 deutschen Versicherer die neuen Anforderungen an die Bedeckung erfüllen. „Mit dem ersten Durchlauf des SFCR sind wir zufrieden. Das Ergebnis ist positiv. Es gibt aber natürlich noch Mängel, die abgestellt werden müssen. Daran werden wir als Aufsicht gemeinsam mit den Unternehmen arbeiten.“, erklärte BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund.
Die Finanzaufsicht hält die Assekuranz für ausreichend krisensicher. Schließlich lag die durchschnittliche Solvenzquote über alle Sparten bei 330 Prozent der Mindestquote. Bei den Lebensversicherern lag die Kapitalquote im Schnitt sogar bei 344 Prozent. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Solvenzquote noch bei 283 Prozent. Allerdings schwankten die Werte teilweise deutlich. Während die höchste Solvenzquote bei 3.560 Prozent lag, konnte der niedrigste Wert - mit 117 Prozent - nur knapp die Hürde überspringen.
Generell zeigte sich, dass die Übergangsregelung von vielen Gesellschaften genutzt werden. Bei 13 Unternehmen war für die notwendige Bedeckung die Anwendung von Übergangsmaßnahmen notwendig. Die Kapitallücke der Unternehmen summiert sich zum 31. Dezember 2016 auf 1,56 Milliarden Euro. Ohne die Übergangsregelungen würden die Lebensversicherer im Schnitt nur auf eine Solvenzquote von 165 Prozent kommen.
29 Lebensversicherer hatten Probleme
Zwischenzeitlich Probleme hatten 29 Lebensversicherungen. Diese Unternehmen konnten ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen für eine gewisse Zeit keine ausreichende Bedeckung sicherstellen und mussten daraufhin der Aufsicht einen Maßnahmenplan vorlegen. Diese Unternehmen stehen im Austausch mit den Aufsehern.
Eine Gesellschaft hatte sogar einen Sanierungsplan nach § 134 VAG als auch einen Finanzierungsplan nach § 135 VAG vorlegen müssen, da trotz Anwendung von Übergangsmaßnahmen keine ausreichende Bedeckung erreicht werden konnte. Inzwischen könne der Versicherer wieder die Anforderungen erfüllen, berichtet die BaFin.
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Kritik äußerte die Aufsicht bezüglich Substanz und Transparenz der Berichte. Während der Umfang und die erwartete Detailtiefe teilweise nicht ausreichend berücksichtigt wurde, hätten einige Unternehmen den Bericht zu stark am Wortlaut der Anforderungen geknüpft. Dies erschwere die Auswertung der Unterlagen, kritisierte die BaFin.