Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko-Versicherung. Das zeigt erneut eine Antwort der Bundesgesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag. So müssen Pflegebedürftige im Schnitt 581 Euro Eigenanteil pro Monat zahlen, wenn sie in einem Pflegeheim untergebracht werden. Dies berichtet am Donnerstag die Nordwest Zeitung.

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Große regionale Unterschiede

Die Auswertung zeigt zugleich enorme regionale Unterschiede. In Thüringer Pflegeheimen müssen die Heimbewohner im Schnitt nur einen Eigenanteil von 225 Euro leisten, ähnlich niedrig sind die Eigenkosten in Schleswig-Holstein (289 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (295 Euro) und Sachsen-Anhalt (303 Euro).

Ganz anders die Situation im Saarland, wo Heimbewohner mit satten 869 Euro Eigenanteil zur Kasse gebeten werden. Vergleichbar hoch liegen die durchschnittlichen Eigenanteile in Berlin (856 Euro), Baden-Württemberg (768 Euro) sowie Nordrhein-Westfalen (758 Euro).

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) gilt seit Januar 2017

Die sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile gelten seit Beginn des Jahres mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (der Versicherungsbote berichtete). Sie werden von den jeweiligen Trägern der Pflegeheime festgelegt und für die pflegerischen Anwendungen und die Personalschulung erhoben. Hinzu treten noch Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Investitionen.

Die Höhe des Eigenanteils ist unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad der betreuten Person: Das bedeutet, alle Patienten zahlen den gleichen Eigenanteil, ganz gleich, welchen Pflegegrad sie haben. Damit soll verhindert werden, dass Patienten in einer Pflegeeinrichtung schlechtergestellt werden, wenn ihr Pflegegrad steigt.

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Dennoch stoßen die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern auf Kritik. „Die Eigenanteile bleiben ein Ticket in die Altersarmut“, sagt die Vizevorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, im Interview mit der Nordwest Zeitung. Ähnlich äußerte sich SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Beide sprachen sich dafür aus, die gesetzliche Pflegeversicherung auch als paritätische Vollkasko anzubieten. „Die Versicherten sollen zu einem frühen Zeitpunkt, also nicht erst kurz vor Beginn der Pflegebedürftigkeit, wählen können, ob sie etwas höhere Beiträge zahlen, um später alle Pflegekosten erstattet zu bekommen“, forderte Lauterbach.