Versicherungsschutz für Risikoländer - Darauf sollten Vermittler achten
Urlauber meiden in der Regel Länder mit Terrorgefahren. Viele Mitarbeiter von Unternehmen oder Entwicklungshelfer sind aber speziell in Risikoländern im Einsatz. Was macht eigentlich Risikoländer aus? Welche Gefahren drohen und was müssen Vermittler beim Versicherungsschutz beachten?
Wer in der Welt unterwegs ist, wird mit immer mehr Risiken konfrontiert. Doch was macht heute ein Land zum Risikoland? Nicht nur terrorverdächtige Länder wie Syrien, Afghanistan oder der Irak sind gefährlich. Risiken werden vielfältiger. Neben kriegerischen Auseinandersetzungen oder politischen Unruhen bergen auch Seuchen und Epidemien oder Naturkatastrophen große Gefahren. Welches Land als Risikoland gilt, entscheidet das Auswärtige Amt. Warnt es vor der Reise in ein Land, ist ein Aufenthalt dort nicht mehr sicher. Reiseversicherungen leisten dann nicht mehr. Kommt es während einer Reise zur Warnung, müssen Reiseveranstalter Urlauber aus diesen Ländern zurückholen. Der Versicherungsschutz einer touristischen Reiseversicherung erlischt oft wenige Tage nach der Meldung des Auswärtigen Amtes.
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Reiserücktritt bei Terrorgefahr
Wie sieht es aber bei einem Sicherheitshinweis aus, etwa wie im Fall der Türkei? Auch wenn Reisende die Lage in der Türkei als riskant einstufen: Dort gilt keine Reisewarnung, der Schutz einer Reisekrankenversicherung besteht. Wer eine Reise gebucht hat, kann aber deshalb auch nicht vom Reisevertrag mit dem Veranstalter zurücktreten. Allerdings gibt es mittlerweile Reiserücktrittsversicherungen, die auch Terrorgefahren im Umkreis des Urlaubsortes mit einschließen. Kommt es vor Reisebeginn zu einem Terroranschlag, übernehmen sie die Stornokosten.
Krankenversicherung in Risikoländern
Wer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen muss, ist in der Regel nicht durch eine Reisekrankenversicherung geschützt. Eine passende Versicherung muss her. Die richtet sich nach dem Bedarf des Kunden: Wo hält sich der Reisende auf und was macht er dort? Reist er privat oder beruflich? Gehört er zum Kreis der gefährdeten Personen? Wer als Abenteurer oder aus beruflichen Gründen, als Journalist, Geschäftsreisender oder Entwicklungshelfer in ein Risikoland fährt, braucht einen speziellen Krankenversicherungsschutz, der auch Verletzungen durch Krieg und Terrorismus einschließt. Diese Versicherungen leisten unabhängig von Reisewarnungen.
Kriegsklauseln prüfen
In den Bedingungen dieser Versicherungen gibt es häufig eine Kriegsklausel, die zwischen aktivem und passivem Kriegsrisiko unterscheidet. Doch was bedeutet das für eine Reise ins Krisengebiet?
Wer lediglich in ein Krisengebiet einreist, nimmt dadurch nicht automatisch aktiv an einer kriegerischen Auseinandersetzung teil – hier spricht man vom passiven Kriegsrisiko. Greift der Versicherte aktiv in einen Krieg ein, zahlt in der Regel keine Versicherung. Doch schon die gewaltfreie Teilnahme an einer Protestaktion kann als aktiver Eingriff gelten. Wer dabei verletzt wird, ist dann nicht versichert. Es gibt jedoch keine einheitliche Definition, deshalb lohnt es sich, diese Klauseln genau zu lesen.
Wie funktionieren diese Tarife?
Krankenversicherungen für Kriegsgebiete sind mit touristischen Angeboten nicht vergleichbar. Individualreisende, die eine Versicherung für Gefahrenländer abschließen, müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Reiseversicherungen mit eingeschränkten Leistungen, Selbstbehalten und deutlich höheren Prämien rechnen.
Häufiger wird ein umfangreicher Schutz über Gruppenverträge von Organisationen und Firmen vereinbart: Diese haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht, wenn sie Entwicklungshelfer, Fachkräfte, Ingenieure und andere Aidworker in Krisengebiete schicken. Spezielle Gruppenversicherungen berücksichtigen das besondere Gefährdungspotenzial dieser Einsatzkräfte in Risikogebieten.
Besonderheit Unfallversicherung
Viele Unfallversicherungen haben Einschränkungen im Fall des Kriegsrisikos und im Bereich von Infektions- und Tropenerkrankungen. Reisende sollten die Gefahren kennen und sich die damit verbundenen Risiken bewusst machen. Vor der Empfehlung einer Versicherung muss daher klar sein, welche Infektions- und Tropenerkrankungen abgesichert sein müssen. Wer in ein Land reist, in dem Infektionen wie Ebola oder neuartige Erreger wie das Zika-Virus auftreten, hat dafür häufig nur geringen oder keinen Versicherungsschutz bei Invalidität oder im Todesfall.
Assistance ist lebenswichtig
Besonders wichtig in abgelegenen Gegenden und riskanten Gebieten sind die Zusatzleistungen des Versicherungsschutzes. Eine Notrufnummer mit versierten Experten, die in der gewünschten Sprache kommunizieren, muss immer erreichbar sein. Außerdem braucht die professionelle Assistance für den Notfall Erfahrung im Krisenland. Denn die Leistung des Assisteurs ist bei einer schweren Verletzung oder im Falle einer Evakuierung lebenswichtig.
Vorbereitung und Achtsamkeit
Informationen über das Reiseland sind ebenfalls hilfreich. Eine gute Ergänzung sind Sicherheitsapps für das Smartphone. Sie bieten häufig relevante Sicherheitswarnungen, Länder- und Impfinformationen und Nachrichten für den aktuellen Aufenthaltsort eines Reisenden. Notfallbuttons und Traveler Tracking sind weitere Funktionen solcher Apps.
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Über eine Tracking-Funktion können die Reisenden ihre Familie, Kollegen und den Arbeitgeber über ihren Aufenthaltsort informieren. Zwar lässt sich nicht jede Gefahr ausschließen und nicht jedes Risiko lässt sich versichern. Wer sich aber auf die Reise gut vorbereitet und weiß, wie er gefährliche Situationen meidet, tut schon viel für die eigene Sicherheit im Ausland.