Beitragsbemessungsgrenze steigt auch 2018
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden sich ab dem 01.01.2018 voraussichtlich erneut erhöhen. So soll die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 57.600 Euro in diesem Jahr auf 59.400 Euro ansteigen.
Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 stehen fest und wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 veröffentlicht. Das berichtet das Online-Portal "Haufe". Der Entwurf wird im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden, wobei es in der Regel zu keinen Änderungen mehr kommt.
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Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt um 75 Euro im Monat
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) werden zum 01.01.2018 erneut erhöht. Damit werden sich Gutverdiener auf steigende Sozialversicherungsbeiträge einstellen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 4.350 Euro auf 4.425 Euro im Monat angehoben werden. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte. Die BBG in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich und wird damit umgerechnet 53.100 Euro im Jahr betragen.
Für höhere Lohnnebenkosten sorgt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Hier gibt es für die neuen und alten Bundesländer unterschiedliche Werte. Die BBG West wird 2018 auf 6.500 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 78.000 Euro. In Ostdeutschland gilt 2018 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.800 Euro beziehungsweise jährlich 69.600 Euro.
Aufwärts geht es mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 57.600 Euro auf 59.400 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankenkasse wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens diesen Betrag verdienen.
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Darüber hinaus steigen auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Während der Eckwert im Westen von monatlich 2.975 Euro auf 3.045 Euro wächst, wird der Wert im Osten der Republik um 35 Euro auf dann 2.695 Euro angehoben.