Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Die Zahl der zugelassenen Vermittler ist seit Beginn des Jahres von 37.229 auf 37.612 Personen angestiegen. Es ist das zehnte Quartal in Folge, in dem ein Zuwachs zu beobachten ist. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

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Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.095 Personen Investmentfonds vermitteln. Das ist ein Zuwachs von 384 Vermittlern seit Beginn des Jahres. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Juli 9.352 Vermittlern erlaubt. In den letzten drei Monaten sank die Zahl um 56 Personen.

Vermittler bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Juli noch 6.430 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 6.358.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es einen leichten Anstieg. Hier sind 161 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn waren es noch 139 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.