Versicherungsvertreter wegen Betruges verurteilt
Ein Versicherungsvertreter aus Stendal wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er über mehrere Jahre hinweg 30 Glasbruchschäden fingiert haben soll. Der Betrug flog nur durch Zufall auf, nachdem eine Kundin beim Hannoveraner Versicherer nachhakte.
Ein Versicherungsvertreter aus Stendal in Sachsen-Anhalt soll seine eigene Versicherung betrogen haben. Dafür simulierte er ohne Wissen der Kunden Glasbruchschäden und machte sie gegenüber dem Versicherer geltend. Das Amtsgericht Stendal verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von 14 Monaten, die aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Über den Vorfall berichtet die Magdeburger „Volksstimme“ am Mittwoch.
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30 fingierte Reparaturen
Wie die Zeitung weiter berichtet, unterhielt der 52jährige Mann eine Generalagentur in Stendal und arbeitete freiberuflich. Zwischen 2011 und 2014 soll er in 30 Fällen Glasbruchschäden für seine Kunden eingereicht haben, die aber fingiert gewesen seien. In den meisten Fällen hätten die Kfz-Versicherten nichts davon gewusst. Bei seinen Machenschaften habe der Vertreter Unterstützung durch einen festangestellten Agentur-Mitarbeiter erhalten, der sich nun ebenfalls vor Gericht verantworten muss.
Raus kam der Schaden durch einen Zufall. Eine Stendaler Kundin des Vertreters erhielt Post von ihrer Versicherung aus Hannover, dass ihr Glasbruchschaden erfolgreich reguliert worden sei. Das Problem: Sie hatte keinen solchen Schaden zu beklagen. Nachdem sie bei ihrem Versicherer nachfragte, habe dieser interne Ermittlungen aufgenommen. Schließlich habe sich der Vertreter selbst angezeigt, nachdem er gemerkt hatte, dass gegen ihn ermittelt wird.
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Der Vertreter habe zunächst nur 14 Taten zugegeben und die anderen 17 bestritten, schreibt die „Volksstimme“. Doch das Gericht habe auch die anderen Taten dem Mann zuordnen können. So habe er letztendlich auch diese gestanden, nachdem ihm angedroht worden war, einen offenbar beteiligten Inhaber zweier Werkstätten als Zeugen vorzuladen. Und bald schon muss sich der Verurteilte wieder vor Gericht verantworten: Um die 30.000 Euro erstatten zu können, soll er erneut betrogen haben.