Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes. © BundeskartellamtDas Bundeskartellamt hat Vergleichsportale im Internet ins Visier genommen. Eine sogenannte Sektoruntersuchung sei eingeleitet worden und soll klären, wie zuverlässig und objektiv die Portale arbeiten. Das teilte die Behörde am Dienstag in einer Pressemeldung mit. Man werde sich dabei auf Portale aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzen, Telekommunikation und Energie konzentrieren, berichtet das Kartellamt weiter: also auch Anbieter wie Check24 und Verivox.

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„Millionen von Verbrauchern informieren sich alltäglich mit Hilfe von Vergleichsportalen im Internet. Buchungen über hohe Beträge und weitreichende Vertragsabschlüsse werden von den Angaben der Portale beeinflusst. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Umfangreicher Fragenkatalog

Die Vergleichsportale müssen sich darauf einstellen, dass sie umfangreich durchleuchtet werden. Das Bundeskartellamt werde zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, heißt es im Pressetext des Bundeskartellamtes. Man wolle „mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren“.

Die Sektoruntersuchung soll es auch erlauben, Rechtsverstöße künftig besser ahnden zu können, erklärt Kartellamts-Chef Mundt. Die Behörde wolle nun bis Ende des Jahres entsprechende Fragebögen an die Anbieter schicken und diese dann zu einem Bericht zusammenfassen.

"Hinweise von Verbands- und Verbraucherseite"

„Bislang werden Probleme mit Vergleichsportalen vor allem im Wege einzelner privatrechtlicher Gerichtsverfahren verfolgt. Hinweise von Verbands- und Verbraucherseite legen nahe, dass wir uns nun grundlegend mit dem Thema befassen", erläutert Mundt. "Wir ermitteln nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern schauen uns diesen Wirtschaftszweig insgesamt an, um etwaige verbotene Verhaltensweisen anhand einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung identifizieren zu können“, so Deutschlands oberster Kartellbeamter.

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Mit einer Sektoruntersuchung können etwaige Defizite eines Wirtschaftszweiges in der zivilrechtlichen und behördlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts identifiziert werden, heißt es im Pressetext. Man wolle einen Beitrag leisten, das Lauterkeitsrecht zum Schutz einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland durchzusetzen. Erstmals wendet das Kartellamt dabei erweiterte Kompetenzen des Verbraucherschutzes an. Gesetzesgrundlage ist § 32e Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).