Die europäische Standard-Privatrente rückt näher. Bereits 2015 hatte die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA ihre Pläne für eine Standard-Privatrente offenbart. Diese solle einheitliche Mindeststandards erfüllen und problemlos in andere EU-Länder mitgenommen werden können. Laut einem Konsultationspapier sollte die Rente mit dem Namen Pepp einheitlichen Mindeststandards folgen und transparenter werden.

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So solle die Europa-Rente Pepp einen einheitlichen Rechtsrahmen für Sparpläne abbilden und gleichzeitig als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungieren. Damit würden die Palette der bestehenden gesetzlichen, betrieblichen und nationalen Privat-Produkte ergänzt - aber nicht ersetzt werden. Anfang Juli 2017 hatte die EU-Kommission die Pläne für die Europa-Rente Pepp konkretisiert und einen Verordnungsvorschlag an alle Mitgliedstaaten gesendet. Über diesen soll der Bundesrat nun am Freitag befinden.

Bevor der Verordnungsvorschlag vom Plenum bewertet wird, haben die beteiligten Fachausschüsse das Papier genauer unter die Lupe genommen. Grundsätzlich werde das Vorhaben der Kommission, ein europaweites privates Altersvorsorge-Produkt zu schaffen, gelobt. Jedoch warnten die Fachpolitiker "vor der Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einem "PanEuropean Pension Produkt" ungeprüft vertrauen, weil sie es für ein genormtes Standardprodukt halten.". Das geht aus der Ausschussempfehlung zum Themenpunkt acht (Europaweite Altersvorsorge) der Bundesrat-Sitzung am Freitag (03.11.2017) hervor.

Überdies seien viele verbraucherschützende Aspekte in der Verordnung nicht ausreichend geregelt. So sei beispielsweise ein Mindestmaß an Vorgaben zur vertragsrechtlichen Gestaltung sowie eine ausreichende Insolvenzsicherung erforderlich, heißt es weiter.

So soll Pepp aussehen

Die Standard-Rente soll ein paar wichtige Eckpfeiler bekommen. So sollen Pepp-Produkte unter anderem problemlos in andere EU-Länder mitgenommen werden können. Die Kosten und Gebühren sollen für Anleger transparent gestaltet sein. Bei der Anlage sollen Verbraucher zwischen fünf Investment-Varianten, die alle fünf Jahre kostenfrei gewechselt werden können, wählen. Ebenso alle fünf Jahre sollen Kunden zudem den Anbieter für eine begrenzte Gebühr wechseln dürfen.

Generell bedürfen die neuen Produkte einer Erlaubnis von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Überdies müssten sich Anbieter dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, dem sogenannten Prudent Person Principle, unterwerfen und dem entsprechend die Kundengelder anlegen.

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Weiterhin sollen die eingezahlten Beiträge garantiert werden. Dies gelte allerdings nur für die Anlage-Variante mit geringem Risiko. Bei der Ausschüttung der Rente seien mehrere Möglichkeiten erlaubt. So könnten die Renten als Einmalzahlung oder als fortlaufende Rente ausgezahlt werden.