BaFin warnt vor sinkenden Renten bei Pensionskassen
Im Niedrigzins haben immer mehr Pensionskassen wegen der Niedrigzinsen Probleme, ihre Garantiezusagen zu erfüllen. Die Versicherten in der betrieblichen Altersvorsorge müssen deshalb sinkende Betriebsrenten befürchten - auch im Bestand. Davor warnt aktuell Frank Grund, Versicherungs-Chefaufseher bei der BaFin.
Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), warnte auf einer Veranstaltung der „Süddeutschen Zeitung“ davor, dass die Pensionskassen zunehmend in Schieflage geraten könnten. Die betrieblichen Altersvorsorge-Einrichtungen hätten wegen der niedrigen Zinsen große Probleme, die Zusagen an Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss zu erfüllen.
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"Den Pensionskassen wird es zunehmend schwerer fallen, eine Absenkung des Rechnungszinses zu finanzieren", wird Grund von Fonds professionell zitiert. Deshalb würden die Betriebsrentner unter Umständen weit weniger erhalten, als ihnen bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt worden sei. „"Das Problem könnte gemildert werden, wenn Aktionäre oder Arbeitgeber den Pensionskassen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen", so Grund. Hierfür seien aber Milliardenbeiträge notwendig.
Pensionskassen korrigieren Renten nach unten – auch im Bestand
Was das bedeutet, zeigt sich zum Beispiel an den Verträgen der Neue Leben Pensionskasse, einer Tochter der Talanx und von acht großen Sparkassen. Sie garantiert ihren im Vertragsbestand versicherten Betriebsrentnern seit dem Jahresanfang 2017 nur noch 1,25 Prozent Zins auf ihre Sparbeiträge. Das Heikle daran: Dies gilt auch für Verträge, in denen um die Jahrtausendwende ein Zins von 3,25 Prozent zugesichert worden war.
Möglich macht die Absenkung im Bestand eine Klausel im Kleingedruckten, die es dem Versicherer erlaubt, den Rechnungszins – umgangssprachlich Garantiezins genannt - im Notfall zu senken. Die Folge ist, dass etwa 80.000 Betriebsrentner der Neue Leben nun deutlich weniger Rente erhalten als erwartet. Allerdings gilt die niedrigere Verzinsung nicht für bestehende Guthaben aus Beitragszahlungen, die vor dem Januar 2017 geleistet wurden – sondern für alle Beiträge danach. Auch laufende Renten sind nicht betroffen (der Versicherungsbote berichtete).
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Öffentliche Betriebsrenten schrumpfen
Doch die Neue Leben ist kein Einzelfall – auch größere Versorgungswerke setzten bei den Renten den Rotstift an. Ähnlich verfuhr etwa die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), das größte öffentliche Versorgungswerk: Seit dem 1. Juni 2016 werden hier die Beiträge statt mit 1,75 nur noch mit 0,25 Prozent verzinst. Ein 67jähriger Musterkunde muss mit Verlusten von bis zu 66 Prozent für einen Vertrag mit 30 Jahren Laufzeit rechnen. Betroffen sind hiervon 1,9 Millionen Pflichtversicherte sowie 250.000 weitere Bedienstete (der Versicherungsbote berichtete). Auch die Versorgungskasse des Bankgewerbes (BVV) senkte entsprechend den "garantierten" Zins.