Versicherungsbote: Die Sinnhaftigkeit einer Rechtsschutzversicherung wird unterschiedlich eingeschätzt. Wie beurteilen Sie deren Stellenwert?

Anzeige

Die Rechtsschutz-Versicherung kann dem Kunden durch zusätzliche Assistance-Leistungen einen Mehrwert bringen.Die Rechtsschutz-Versicherung kann dem Kunden durch zusätzliche Assistance-Leistungen einen Mehrwert bringen.Herr Henning-C. Stielau – derzeit Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz-Schadenservice GmbH(c) ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Henning-C. Stielau: In der Tat hatte die Rechtsschutzversicherung eine Nischenstellung. So haben Verbraucherschützer beispielsweise lange Zeit nur den Verkehrsrechtsschutz empfohlen. Mittlerweile hat sich vieles geändert. Viele Streitfälle gehen heute vor Gericht. Das betrifft nicht nur den Verkehrsrechtsschutz. Auch im Arbeitsrecht zum Beispiel ist eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen zum Teil hoher Streitwerte üblich.

Clemens Cichonzyk: Eine Rechtsschutzversicherung ist notwendig. Wir regulieren täglich Fälle, in denen wir den Kunden wertvolle Unterstützung bieten. Etliche wären sonst finanziell nicht imstande, ihr Recht durchzusetzen. Zur Orientierung: 2016 haben die Rechtsschutzversicherer in Deutschland für ihre Kunden über zwei Milliarden Euro an Versicherungsleistungen erbracht.

Das Prüfen und Erstatten von Anwalts-, Gerichts- oder Sachverständigenkosten gehört zu den Hauptaufgaben einer Rechtsschutzversicherung. Welche weiteren Leistungen erbringen Sie?

Henning-C. Stielau: Die Rechtsschutzversicherung ist kein reiner Kostenerstatter mehr, sondern hält heute eine Reihe von Assistance-Leistungen bereit, die für den Kunden einen echten Mehrwert bieten.

Clemens Cichonzyk:...womit wir zum einen dem veränderten Verbraucherverhalten Rechnung tragen, zum anderen den immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Heute erwarten die Kunden, dass der Versicherer sie bei der Lösung rechtlicher Probleme aktiv unterstützt oder ihnen Mittel und Wege für erfolgreiches Vorgehen aufzeigt.

Kann der Rechtsschutzversicherer also seine Kunden gegenüber deren Gegnern vertreten?

Clemens Cichonzyk: Nein, das ist in Deutschland den Rechtsschutzversicherern verboten. Stattdessen bieten wir Services an, um dem Kunden den Zugang zum Recht zu erleichtern.

Um welche Services handelt es sich?

Henning-C. Stielau: Von besonderer Bedeutung sind unter anderem die Anwalt-Hotlines als niedrigschwelliges Angebot. Hier kann sich der Kunde juristisch beraten lassen, auch wenn er noch nicht in einen Schadenfall verwickelt ist. Durch frühzeitige Information ist er dann für den Fall des Falles gewappnet.

Clemens Cichonzyk: Einige Versicherer bieten auch spezialisierte Telefonberatungen durch Anwälte an. So gibt es eine „Reiserecht-Hotline“, die bei Problemen beim Urlaub hilft. Oder eine „Vermittler-Hotline“, wo die mit dem Anbieter verbundenen Vermittler Antworten auf eigene rechtliche Fragen bekommen, beispielsweise im Rahmen einer Vertragsanbahnung mit Interessenten.

Die telefonische Rechtsberatung ist sicher in vielen Fällen hilfreich. Was aber, wenn Dokumente gesichtet werden müssen?

Der Kunde soll leichten Zugang zum Recht erhalten.Der Kunde soll leichten Zugang zum Recht erhalten.Herr Clemens Cichonczyk – zurzeit Geschäftsführer der RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH(c) ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Clemens Cichonzyk: Hierfür stellen viele Rechtsschutzversicherer im Internet ein Formular zur Verfügung, in dem der Kunde seine Fragen formulieren und die Unterlagen hochladen kann. Der Versicherer leitet die Informationen an einen Anwalt weiter, der sich dann per E-Mail beim Kunden meldet. Der Kunde bekommt schnell und unkompliziert Lösungen aufgezeigt und erhält – anders als bei telefonischer Rechtsberatung – sogar eine Beratungsdokumentation, die er auch Dritten zugänglich machen kann.

Henning-C. Stielau: Damit haben sich die Versicherer neue und zeitgemäße Kommunikationswege erschlossen. Voraussetzung dieser Online-Kommunikation ist natürlich, dass die Datensicherheit gewährleistet sein muss.

Gibt es auch Services über Beratungsleistungen hinaus?

Clemens Cichonzyk: Ein gutes Beispiel ist die Mediation. Ein neutraler Dritter, der Mediator, vermittelt in einem Konflikt zwischen dem Kunden und dem Konfliktpartner. Ziel ist es, den Streit der Parteien einvernehmlich und dauerhaft beizulegen. Eine gelungene Mediation kann den Gang zum Anwalt oder zum Gericht überflüssig machen.

Henning-C. Stielau: Mediation gibt es in drei Stufen: Bei der sogenannten Shuttle-Mediation versucht der Mediator telefonisch eine Einigung zu erzielen, während bei der Präsenzmediation das Gespräch vor Ort geführt wird. Auch die in gerichtlichen Verfahren angeregten Mediationen sind von diesen Versicherungen üblicherweise abgedeckt.

Die Gesellschaft altert, Vorsorgeverfügungen gewinnen daher an Bedeutung. Gibt es auch hierfür Versicherungsleistungen?

Henning-C. Stielau: Das allgemeine Bewusstsein zur Bedeutung von Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat merklich zugenommen. Viele Versicherer stellen sich auf diese sensiblen Bereiche ein und bieten juristisch einwandfreie Vorsorgeassistenten an. Dazu zählt auch die Sorgerechtsverfügung und – was weniger bekannt ist – die Unternehmerverfügung, also die Regelung, wie die Firma bei temporärem Ausfall des Geschäftsführers vorübergehend zu führen ist.

Apropros Unternehmer: Wie steht es eigentlich um Versicherungsleistungen für Gewerbekunden?

Clemens Cichonzyk: Einige Versicherer bieten beispielsweise den juristischen Check von Homepages ihrer Kunden an. Hier lauern für Laien nur schwer erkennbare Fallstricke – von Namensrechten über Verlinkungen bis zu Urheberrechten –, die dann von Abmahnanwälten „gebührend“ ausgenutzt werden können.

Ist es sinnvoll, die Standard-Rechtsschutzversicherung um ein zusätzliches Modul zum erweiterten Strafrechtsschutz abzuschließen?

Henning-C. Stielau: Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Standard-Rechtsschutz übernimmt die Verteidigungskosten nur bei Taten, die auch fahrlässig geschehen können. Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren mit Anfangsverdacht einer Vorsatztat eingeleitet, greift die erweiterte Rechtsschutzversicherung. Das kann vor allem für Unternehmer interessant sein. Wenn beispielsweise ein unsachgemäßer Umgang mit Düngemittel schlimme Folgen hat, könnte der Landwirt sich dem Vorsatz-Vorwurf ausgesetzt sehen.

In welcher Höhe trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Henning-C. Stielau: Der Standard-Strafrechtsschutz übernimmt die Pauschalvergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, während der Spezial-Strafrechtsschutz auch für individuelle Honorarvereinbarungen einsteht...

Clemens Cichonzyk: ...wobei man vorher in jedem Fall die Angemessenheit der Vergütung mit seinem Versicherer abstimmen sollte.

Anzeige

Die Fragen stellte Jenny Müller