Versicherungsbote: Frau Strauch, warum fördert die KfW Smart-Home-Lösungen?

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Manuela Strauch: Mit dem Kredit- und Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW zusammen mit dem Bundesbauministerium Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren, zusätzliche Sicherheit und eine hohe Wohnqualität gewährleisten. Dazu gehören auch Smart-Home-Elemente. Denn wenn zum Beispiel die Bedienung von Rollläden im Alter beschwerlich wird, weil die Kraft zum Kurbeln fehlt, leidet auch die Wohnqualität. Außerdem kann man durch eine optimale Nutzung der Rollläden Sommerhitze vermeiden, bei Einbruch der Dunkelheit einen bewohnten Eindruck erwecken und vor Einbruch schützen oder Heizkosten im Winter sparen. Und Energieeffizienz ist eines der wichtigsten Förderschwerpunkte der KfW.

Welche Maßnahmen werden finanziert?

Zum einen kann die Förderung für die Nachrüstung mit Bedienelementen wie Motor und Steuerung für Rollläden, Jalousien, Fenster, Türen und Tore in Anspruch genommen werden. Zusätzlich förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation, wie die automatische Steuerung von Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik, Sicherheitssystemen und Türkommunikation. Das gilt sowohl für Eigentums- als auch für Mietwohnungen. Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel Mobiliar, Elektrogeräte oder Unterhaltungstechnik werden nicht gefördert.

Das Programm heißt „Altersgerecht Umbauen“. Ist die Förderung wirklich für Menschen im Rentenalter gedacht?

Keinesfalls! Sie ist altersunabhängig - von einem höheren Wohnkomfort können alle Altersgruppen profitieren: Intelligente Gebäudetechnik erlaubt es den älteren Menschen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu bleiben, kommt aber auch Familien mit und ohne Kindern oder auch behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute. Und es spricht nichts dagegen, früh in den Wohnkomfort zu investieren, den man später eventuell noch mehr zu schätzen weiß.

Und wie sieht diese Förderung aus?

Zum einen bietet die KfW einen zinsgünstigen Kredit an, mit dem bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden können. Dazu gehören auch Nebenkosten, die durch Planung und Beratung entstehen. Maximal können 50.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit vergeben werden (Altersgerecht Umbauen – Kredit mit der Produktnummer 159).

Und die Konditionen?

Je nach Laufzeit und Dauer der Zinsbindung wird aktuell ein Zins zwischen 0,75 und 1,2 Prozent erhoben. Dabei kann eine Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren ohne Tilgung in Anspruch genommen werden.

Aber auch Hausbesitzer, die keinen Kredit benötigen und dennoch in Wohnkomfort finanzieren, können eine Prämie bekommen…

Ja, in Form von Zuschüssen der Bundesregierung. Wer keinen Kredit benötigt, weil es sich bespielsweise um kleinere Maßnahmen handelt, kann einen Zuschuss beantragen, also im Grunde eine finanzielle Prämie. Diese liegt bei 10 Prozent der Kosten für etwa eine intelligente Steuerung von Licht sowie Türen und Fenstern und ist mit 5.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Wer sein ganzes Haus oder Wohnung barrierearm umbauen möchte, durch zum Beispiel den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, einen modernen Raumzuschnitt oder den Abbau von Schwellen an Hauseingangs- und Wohnungstüren und den anspruchsvollen Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann mit Zuschüssen von 12,5 Prozent rechnen. Hier liegt der maximale Betrag bei 6.250 Euro pro Wohneinheit. Außerdem kann die KfW-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden.

Müssen die Bauherren etwas beachten?

Wichtig ist, dass man die Förderung vor Beginn des Umbaus beantragt. Die Kunden beantragen den Kredit bei einem Finanzierungsinstitut ihrer Wahl wie z. B. ihrer Hausbank. Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt (www.kfw.de/455).

Dann gibt es natürlich technische Mindestanforderungen: So müssen zum Beispiel die Bedienelemente der automatischen Steuerung großflächig und einfach zu bedienen sein. In Frage kommen deshalb ausschließlich Kipp- und Tastschalter. Außerdem müssen die Hausherren gewisse Abstände beachten. Um sicherzustellen, dass die geplanten Baumaßnahmen und Techniken auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen, sollte bei der Planung ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Diese Kosten sind ja förderfähig. Alternativ helfen bei der Planung auch Wohnberatungsstellen oder die Polizei bei einbruchhemmenden Maßnahmen. Informationen gibt es auf unseren Produktseiten unter www.kfw.de/159 oder www.kfw.de/455.

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Die Fragen stellte Jenny Müller

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