BdV mahnt Krankenversicherer ab
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat mehrere private Krankenversicherer abgemahnt. Diese setzten beim Neugeschäft von Krankentagegeld-Versicherungen weiterhin eine Klausel ein, die 2016 vom Bundesgerichtshof gekippt worden war.
Im Juli 2016 hatte der Bundesgerichtshof eine Klausel in den Policen von Krankentagegeld-Versicherungen für unwirksam erklärt. Private Krankenversicherungen dürfen seither das Krankentagegeld nicht mehr kürzen, wenn ein Versicherter weniger verdient als zum Abschluss des Vertrages.
Anzeige
Während Einkommenszuwächse für den Vertrag stets keine Auswirkungen hatten, beriefen sich Versicherer bei Einkommensminderungen regelmäßig auf eine Klausel im KTG-Vertrag und kürzten die Leistungen des Versicherten. Dies bestraft zum Beispiel Selbständige, die erst einmal trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterarbeiten, damit Einkommenseinbußen in Kauf nehmen und erst dann Krankentagegeld beantragen, wenn es gar nicht mehr geht. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass die betroffene Klausel nicht transparent genug und folglich unwirksam sei.
Versicherungswirtschaft hätte BGH-Urteil schnell umsetzen können
Schon damals forderten die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten die Versicherungswirtschaft auf, Bestandskunden zügig über die Unwirksamkeit dieser Klausel zu informieren und künftig vollständig auf diese Regelung zu verzichten. Bei zukünftigen Neuabschlüssen solle diese intransparente Klausel mindestens nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.
Nun hat der BdV mehrere private Krankenversicherer abgemahnt. Obwohl mittlerweile fast eineinhalb Jahre vergangen sind, würden zahlreiche Versicherer die Klausel weiterhin bei neu abgeschlossenen Verträgen verwenden, monieren die Verbraucherschützer. Dabei hätten die Versicherer mehr als genug Zeit gehabt, die Versicherungsbedingungen anzupassen.
Die Reaktionen auf die Abmahnung seien jedoch nicht akzeptabel, kritisiert BdV-Sprecher Constantin Papaspyratos. Zwar hätten einige Versicherer eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese sei jedoch teilweise in wesentlichen Punkten modifiziert worden.
Anzeige
Überdies hätten andere Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben oder gar nicht reagiert. „Dass PKV-Unternehmen die Umsetzung dieses höchstrichterlichen Urteils verschleppen, wirft auf die gesamte Branche ein schlechtes Licht.“, kritisiert Papaspyratos.
Berechnen Sie Ihr Krankentagegeld im Falle einer Krankheit schnell und einfach mit unserem Krankentagegeld-Rechner.