BaFin erhielt weniger Beschwerden über Versicherer
Die Zahl der Menschen, die sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über ihre Versicherung beschwert haben, war in den ersten drei Quartalen 2017 leicht rückläufig. Insgesamt bearbeitete die Aufsichtsbehörde 5.708 Kundenbeschwerden – im Jahr zuvor waren es noch 6.110 Fälle.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den ersten drei Quartalen 2017 insgesamt 5.708 Beschwerden abschließend bearbeitet. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag und beruft sich auf einen Sprecher der Finanzaufsichtsbehörde. Demnach war die Zahl der Verbraucherbeschwerden rückläufig (-6,58 %). In den ersten drei Quartalen 2016 hatte die BaFin insgesamt 6.110 Kundenbeschwerden bearbeitet (der Versicherungsbote berichtete).
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Die meisten Beschwerden betrafen LV-Sparte
Wie dpa weiter berichtet, beschwerten sich viele Verbraucher, weil die Prüfung eines Schadensfalls zu viel Zeit in Anspruch nahm und sich verzögerte. Auch die Höhe der Versicherungsleistung sorgte oft für Ärger. Weitere Beschwerden betrafen unter anderem die Frage, ob für einen Schaden laut Vertrag Versicherungsschutz bestehe sowie zu Beitrags- und Vertragsänderungen.
Gemäß § 4 b des Gesetzes über die Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) können Verbraucher eine Beschwerde direkt an die BaFin richten, wenn sie Ärger mit einem Versicherer haben. Die Finanzaufsicht kann dann beispielsweise prüfen, ob die Gesellschaft die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtliche Vorgaben eingehalten hat. Die BaFin prüft allerdings in erster Linie, ob - und wenn ja welche - Bedeutung der jeweilige Sachverhalt für das deutsche Aufsichtsrecht hat.
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Wie auch im Vorjahr hätten die meisten Konflikte die Lebensversicherungs-Sparte betroffen (1.383 Fälle), gefolgt von Kfz-Versicherungen (1.179 Fälle) und Krankenversicherungen (1.123 Fälle). Von einem förmlichen Verwaltungsverfahren hätte die BaFin aber keinen Gebrauch machen müssen: Die Assekuranzen hätten ihr Vorgehen korrigiert, nachdem sie die BaFin dazu aufgefordert hatte.