Seit Jahresanfang 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – Die Bundesregierung will damit erreichen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen ihren Beschäftigten vermehrt Betriebsrenten anbieten. Unter anderem hat der Gesetzgeber einen neuen Grundfreibetrag eingeführt, wenn Betriebsrentner auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, die Betriebsrenten werden auch steuerlich besser gefördert (der Versicherungsbote berichtete). Doch Heribert Karch, Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente, mahnt weitere Reformen an. Dabei hat er vor allem die Beitragslast der Betriebsrentner im Blick.

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"Die Betriebsrenten werden noch immer mit vollen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Eine Befreiung von der Beitragslast würde die Renten nicht nur gerechter, sondern auch noch rentabler machen", sagte Karch bei der Vorstellung der Unternehmensbilanz für 2017. Aktuell muss auf Betriebsrenten noch der volle Beitrag zur Krankenversicherung von mindestens 14,6 Prozent gezahlt werden.

Es geht um Milliarden-Einnahmen für die Krankenkassen

In der Politik wird Karchs Wunsch wohl auf taube Ohren stoßen. Die Bundesregierung hatte es bereits abgelehnt, mit dem neuen Gesetz auch die Beitragslast zu reduzieren. Das begründet die Regierung damit, für einen „ausgewogenen Ausgleich zwischen der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge und der Generationengerechtigkeit der GKV“ zu sorgen. Mit anderen Worten: Es geht es um viel Geld, das den Krankenkassen fehlen würde. Die gesetzliche Krankenversicherung nahm im Jahr 2016 rund 5,3 Milliarden Euro Beitragsgelder aus den Versorgungsbezügen ein.

Viele Rentner sind von hohen Beiträgen überrascht

Auch der Verbraucherschutz hatte im letzten Jahr gefordert, dass die Beitragslast für Betriebsrenten gesenkt werden müsse. So berichtete etwa die Zeitschrift "Finanztest", dass viele Ruheständler von den hohen Beiträgen überrascht seien bzw. gar nicht wissen, dass sie entsprechend zur Kasse gebeten werden. Und das ist kein Zufall, denn viele Rentner schlossen ihren Vertrag ab, als es noch keine solche Verbeitragung gab.

Erst mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004, dem "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken­versicherung", wurde eingeführt, dass auf Betriebsrenten die vollen Beiträge zur GKV gezahlt werden müssen. Einen Bestandsschutz gab es nicht: Auch, wer seine Betriebsrente vor Inkrafttreten des Gesetzes abschloss, muss zahlen.

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Dabei wird keine andere Form der Altersvorsorge derart belastet. In der gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit 7,3 Prozent. Die Ruheständler müssen dann nur den verbleibenden Anteil zahlen: ebenfalls 7,3 Prozent plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, wenn die Krankenkasse einen solchen erhebt. Auf eine Riester-Rente zahlen pflicht­versicherte Rentner gar keine Krankenkassenbeiträge.