Führende Unionspolitiker haben gefordert, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auch die doppelten Sozialbeiträge abzuschaffen, die bei den Betriebsrenten anfallen. Sowohl in der Ansparphase als auch in der Bezugsphase müssen die Sparer demnach Sozialbeiträge entrichten.

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"Die Menschen müssen das Vertrauen in das System der Altersvorsorge aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Vorsorge zurückgewinnen", sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Unionsfraktion, Anja Karliczek, der Rheinischen Post. Dafür müsse eine Lösung gefunden werden, „dass bei älteren Betriebsrenten-Verträgen nicht länger doppelt Beiträge für Gesundheit und Pflege fällig werden.“

Seit 2004 werden Betriebsrentner doppelt belastet

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004, die mit dem sogenannten Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft trat. Seitdem muss auf Betriebsrenten der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden: 14,6 Prozent. Viele Ruheständler wissen gar nicht, dass sie entsprechend zur Kasse gebeten werden, so berichtet die Zeitschrift „Finanztest“. Sie reagieren entsetzt und verärgert.

Der Groll kommt nicht von ungefähr, denn das neue Gesetz sah keinen Bestandsschutz vor. Auch jene Sparer, die ihre Betriebsrente vor 2004 abgeschlossen haben, mussten und müssen die hohen Krankenkassen-Beiträge abführen. Ein Vertrauensbruch der Politik?

"Die doppelten Sozialbeiträge für Betriebsrenten waren ein Eingriff in bestehende Verträge, der zu einem massiven Vertrauensverlust geführt hat", sagte Carsten Linnemann, Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, ebenfalls der Rheinischen Post. Auch er fordert, dass die Parteispitzen die Beitragslast bei den Koalitionsverhandlungen zum Thema machen.

Keine Vorsorge-Art wird derart belastet

Zuletzt wurde die Beitragslast für Betriebsrenten in Frank Plasbergs Sendung „Hart aber fair“ thematisiert. Hier wurde ebenfalls kritisiert, dass Versicherte in der Bezugsphase die vollen Beitrage zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, obwohl sie schon in der Ansparphase zahlen. Frank Plasberg betonte in der Sendung, dass dieses Gesetz zwar unter der damaligen rot-grünen Regierung Gerhard Schröders beschlossen wurde - aber auch die Unionsparteien zugestimmt hätten.

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Dabei wird keine andere Form der Altersvorsorge so stark mit Sozialbeiträgen belastet wie die betriebliche Altersvorsorge. In der gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit 7,3 Prozent. Die Ruheständler müssen dann nur den verbleibenden Anteil zahlen: ebenfalls 7,3 Prozent plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, wenn die Krankenkasse einen solchen erhebt. Auf eine Riester-Rente zahlen pflicht­versicherte Rentner gar keine Krankenkassenbeiträge.