Versicherungsbote: Herr Glesel, zwei Helene Fischer Konzerte in Berlin am 06./07. Februar 2018 wurden kurzfristig abgesagt, da der Schlager-Star mit einem grippalen Infekt gezwungen ist das Bett zu hüten. Wer haftet in diesem Fall eigentlich für die finanziellen Folgen: Veranstalter oder Künstlerin? Oder beide?

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Matthias Glesel: Der Veranstalter kann die versprochene Leistung nicht erbringen, es ist ihm schlichtweg nicht möglich infolge des Ausfalls der Hauptkünstlerin. Veranstalter und bezahlender Gast/Ticketkäufer haben einen Vertrag. Beworbener Auftritt gegen Ticketpreis.Beide Seiten werden so gestellt, als hätte es diesen Vertragsteil nicht gegeben, und damit ist der Ticketpreis zu erstatten. Wir reden hier nicht von Haftung, da es kein Verschulden gibt. Läge ein Verschulden zu Grunde, bestünde über den Ticketpreis hinaus Schadensersatzanspruch für zum Beispiel gebuchte Hotels, Fahrtaufwendungen et cetera. Darüber hinaus bestünde auch Haftung im Falle einer -mutwillig- nicht angereisten Künstlerin - gegenüber dem Veranstalter.

Auch Veranstalter müssen sich für sich für ein Ereignis absichern, unter anderem mit einer Veranstalter-Haftpflicht. Wie hoch schätzen Sie den Schaden, wenn eine Künstlerin wie Helene Fischer nicht auftreten kann und das Konzert ausfallen muss?

Matthias Glesel ist Geschäftsführer des Maklerbüros EventAssec. Der auf Veranstaltungs-Policen spezialisierte Makler hat seit 1990 rund 110.000 versicherte Events mit mehr als 105 Millionen Besuchern weltweit betreut.Die Veranstaltungshaftpflicht spielt hierbei keine Rolle. Nehmen wir jedoch ein Verschulden an, könnte es sehr teuer werden, Produktionskosten, Miete der Halle, Dienstleister, Umsatzausfall Merchandising, Catering, und so weiter. Bei 10.000 Gästen und 120 EUR Ticketpreis kommen so schnell 1 bis 1,5 Millionen Euro zusammen.

Müssen sich auch KünstlerInnen für den Fall einer Krankheit oder eines Konzertausfalles versichern, wenn sie aufgrund Krankheit nicht auftreten können? Haften sie auch - etwa gegenüber dem Veranstalter?

Nicht zwingend. Ist es ein unverschuldetes Nichtauftreten zum Beispiel infolge Erkrankung, bestehen keine Schadensersatzansprüche und es wäre nur aus eigenem Interesse die persönliche Gage abzusichern.

Bei einer Vertragsverletzung oder eigenem Verschulden würde hingegen ein Haftpflicht-Anspruch bestehen. Wenn zum Beispiel das Künstlermanagement vergisst, den Flug zu buchen. Dann würde eine Haftpflicht erforderlich werden und zwar eine Vermögensschadenhaftpflicht. Die Ausfallversicherung auch für den Künstlerausfall kann von jeder Partei in Anspruch genommen werden, die durch den Ausfall einen wirtschaftlichen Schaden erleiden könnte. Oft wird das über den Vertrag des Veranstalters geregelt.

Auch für Musiker kann es den Ruin bedeuten, wenn eine teure Tour nicht stattfinden kann. Wie sichern sie sich ab - mit einer Gagenausfallversicherung? Beinhaltet diese in der Regel automatisch Band, Backgroundsänger/innen und die sonstige Crew?

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Versichern sich die Musiker/Künstler, können sie alle Positionen versichern, die zu ihrem Vertrag gehören. Der Veranstalter dagegen versichert die Kosten von Künstler und Band, aber eben auch alle anderen Kosten der Veranstaltung.

"Beim Veranstalter bleibt der größte Part hängen"

Versicherungsbote: Das große Nachsehen hat schließlich der Veranstalter im Fall der ausgefallenen Helene-Fischer-Konzerte. Er muss Ersatztermine finden, was ihn nicht nur Zeit kostet, sondern auch Zeit und Personal. Wie kann er sich gegen entsprechende Verluste absichern?

Matthias Glesel: Beim Veranstalter bleibt der größte Part hängen. Doch das übernimmt dessen Ausfallversicherung, die den Ausfall, Abbruch, oder Absage beinhaltet. Mit diesen Verträgen werden Gründe des Personenausfalls, Wetterausfall sowie sonstige Gründe außerhalb der Einflussnahme des Veranstalters wie Stromausfall, Terror, Attentate, Streiks und andere mehr versichert.

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Über die tatsächlichen Kosten sind Mehraufwand zum Beispiel für die Ticketerstattung und Umsatz-bzw. Gewinnausfall versicherbar.

Gibt es für Verbraucher bzw. Konzertbesucher eine sinnvolle Absicherung gegen entsprechende Ausfälle? Oder wird ein Schutz nicht benötigt, da ohnehin der Veranstalter haftet?

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Der Verbraucher kann seinen eigenen Ausfall versichern, ähnlich wie in einer Reiserücktritt-bzw. Abbruchversicherung, so dass seine Kosten bei einem Unfall oder einer Erkrankung ersetzt werden. Das lohnt nicht für den Clubbesuch, aber für den Wochenendtrip zur Hamburger Philharmonie durchaus, wenn dabei entsprechende Kosten entstehen. Auch die Teilnahme an einem Marathon mit Startgeld und Reisekosten ist mit einer solchen Police versicherbar.

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