Mopedversicherung - Mopeds und Mofas müssen ab 1. März blau tragen
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2018 nur noch mit einem blauen Kennzeichen unterwegs sein. Wer den Wechsel vergisst und sich dann mit seinem Zweirad auf die Straße traut, verliert seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz. Zudem wird das Fahren ohne gültiges Kennzeichen als Straftat gewertet.
Der 1. März ist alljährlich für Mopeds und Mofas ein wichtiger Stichtag. Dann nämlich verlieren die alten Nummernschilder ihre Gültigkeit und neue müssen aufgeschraubt werden. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, riskiert viel. Nicht nur ist der Haftpflicht-Schutz weg – der Rollerfahrer begeht auch eine Straftat.
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Blau ist die Farbe der Saison
Für die kommende Moped-Saison 2018/2019 gilt: Mopeds müssen blau tragen. Denn das schwarze Kennzeichen muss zum März durch ein blaues ersetzt werden. Und tatsächlich sollte sich niemand ohne neues Nummerschild auf die Straße trauen.
Ohne gültige Mofa-Haftpflicht müssen im schlimmsten Fall alle entstehenden Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden, wenn man einen Unfall verursacht. Erleiden dritte Personen dabei einen bleibenden gesundheitlichen Schaden, können sich die Forderungen auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag summieren.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brauchen folgende Fahrzeuge ein Mofa-Kennzeichen:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Um das Mofakennzeichen zu erhalten, ist eine Betriebserlaubnis für das Zweirad erforderlich. Anders als PKW müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Das Kennzeichen ist direkt beim Kraftfahrtversicherer erhältlich.
Hohes Diebstahlrisiko
Laut der GDV-Schadenstatistik haben Mopeds ein besonders hohes Diebstahlrisiko. Demnach musste die Versicherungswirtschaft im Jahr 2016 für 2.325 entwendete Mopeds und Mofas zahlen, was einer Quote von fast zehn Diebstählen je 1.000 Zweirädern entspricht. Zum Vergleich: PKW werden mit 0,5 Diebstählen je tausend Fahrzeugen weit seltener entwendet, wenn man die Delikte im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fahrzeuge betrachtet.
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Wer seinen Flitzer auch gegen Schäden wie Diebstahl, Brand, Hagel, Kurzschluss in der Verkabelung oder Schäden durch Unfälle mit Haarwild absichern will, braucht eine Teilkaskoversicherung. „Beim Abschluss der Teilkaskoversicherung sollte man darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann nimmt der Versicherer grundsätzlich im Schadenfall keinen Abzug der Leistung vor“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BDV).