Im Beitragsjahr 2014 haben nur etwas mehr als 11 Millionen Menschen mit einem Riester-Vertrag eine staatliche Förderung erhalten. Doch nur circa 36 Prozent der Riester-Sparer bzw. 5,87 Millionen Personen haben 100 Prozent der ihnen zustehenden staatlichen Förderung in Anspruch genommen. Das geht aus Zahlen hervor, die das Bundesfinanzministerium am Mittwoch letzter Woche veröffentlicht hat. Auf die Statistik macht aktuell das Versicherungsjournal aufmerksam.

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Viele Riester-Sparer profitieren nicht von der vollen Förderung

Konkret bedeutet dies, dass die Mehrheit der Riester-Sparer nicht von der ihr zustehenden staatlichen Förderung profitiert. Wer diese erhalten will, muss in der Regel vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens aus dem Vorjahr einzahlen (abzüglich aller Zulagen). Im Erhebungszeitraum hatten circa 16,3 Millionen Personen einen Vertrag abgeschlossen. Aktuellere Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 liegen zwar vor, sind aber vorläufig und noch mit großer Unsicherheit behaftet.

Auffallend: Auch wer staatlich gefördert wird, erhält oft nicht die volle Zulage. Nur etwas mehr als jede zweite Person mit staatlicher Förderung (54 Prozent) bekommt vollumfänglich, was ihr von staatlicher Seite zustehen würde. Hingegen erhalten 2,17 Millionen geförderte Sparer weniger als 50 Prozent des zustehenden Förderbetrages von Vater Staat (siehe Grafik). Allerdings gilt es bei den Zahlen zu bedenken, dass einige Riester-Sparer auch mehrere Verträge halten - hierzu trifft die Statistik keine Aussage.

Riester-Zulagenempfänger nach Anteil der realisierten Zulage 2014. Quelle: Bundesfinanzministerium

Hohe bürokratische Hürden

Warum so viele Menschen die Riester-Förderung nicht voll in Anspruch nehmen, geht aus den Daten des Bundesfinanzministeriums nicht hervor. Hierbei gilt es zu bedenken, dass nach Schätzungen der Bundesregierung circa jeder fünfte Vertrag ruhend gestellt ist. Die Sparer haben zwar ihren Vertrag nicht gekündigt, aber zahlen aktuell keine Beiträge mehr. Dies hat zwar den Vorteil, dass die bisherigen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben. Allerdings haben dann die Sparer auch keinen Anspruch auf die aktuelle Förderung.

Zudem müssen die Zulagen jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Hier hatten Kritiker wiederholt die Politik aufgefordert, den bürokratischen Aufwand im Sinne der Sparer zu erleichtern, etwa die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung. Alternativ können Sparer ein sogenannten Dauerzulagenantrag nutzen. Dann verlängert sich der Antrag auf Förderung automatisch Jahr für Jahr selbst. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Auch mit solch einem Dauerantrag müssen freilich die Zahlen daraufhin überprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen noch vorliegen.

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Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung auch die staatlichen Zulagen bei Riester zum Jahreswechsel 2018 angehoben. Erstmals, seitdem die staatlich geförderte Altersvorsorge vor 15 Jahren eingeführt wurde, wird die Grundzulage von 154 Euro im Jahr auf nun 175 Euro raufgesetzt. Die Kinderzulage ändert sich hingegen nicht. Weiterhin erhalten Eltern 300 Euro pro Jahr für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Kam das Kind zeitiger zur Welt, fällt die Zulage mit 185 Euro deutlich niedriger aus.

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