Rente - Rentenreform der GroKo könnte bis zu 15 Milliarden Euro pro Jahr verschlingen
Union und SPD haben sich im vorläufigen Koalitionsvertrag auf Verbesserungen bei der Rente geeinigt. Diese könnten den Steuer- und Beitragszahler teuer zu stehen kommen. Allein die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sollen langfristig Mehrkosten von 1,7 Milliarden Euro erzeugen, warnt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
Union und SPD haben sich im vorläufigen Koalitionspapier auf ein Rentenpaket geeinigt, das Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, Geringverdiener und der Mütterrente vorsieht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) warnt nun in einer aktuellen Stellungnahme zu den Rentenplänen, dass die Beitrags- und Steuerzahler deutliche Mehrkosten stemmen müssen. Auf bis zu 15 Milliarden Euro könnten sich die Mehrausgaben durch die Reformen summieren, so zeigen Berechnungen der Rentenkasse.
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Mehrausgaben bei Erwerbsminderung: bis zu 1,7 Milliarden Euro pro Jahr
Beispiel Erwerbsminderung: Wer krankheitsbedingt vorzeitig aus seinem Job ausscheidet, kann künftig auf höhere Renten hoffen, da die Koalitionäre die Zurechnungszeit für Neurentner schneller anheben wollen. Ihre Rente soll so berechnet werden, als ob sie bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten zu ihrem letzten Lohn gearbeitet hätten. Allein für dieses Vorhaben könnten die Ausgaben auf bis zu 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen, wenn die Regelung 2019 in Kraft tritt, warnt die DRV. Pro Jahr könnten etwa 170.000 Neurentner von der Reform profitieren.
Ebenfalls teuer kann die angedachte Reform der Mütterrente werden. Diese soll auf Drängen der CSU ausgeweitet werden. Frauen mit drei oder mehr vor 1992 geborenen Kindern sollen demnach einen dritten Rentenpunkt pro Kind gutgeschrieben bekommen. Im Westen ist ein Rentenpunkt derzeit 31,03 Euro im Monat und im Osten 29,69 Euro wert. Die Mehrkosten hierfür werden von der Rentenversicherung auf bis zu 3,5 Milliarden beziffert.
Reformvorhaben Nummer Drei: die Grundrente für Geringverdiener. Wer 35 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, soll demnach eine Rente erhalten, die mindestens zehn Prozent über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegt. Hier könne der Mehraufwand noch nicht beziffert werden, doch Experten der Union schätzen auch hier mit Milliardenausgaben.
Wer finanziert die Mehrkosten von bis zu 15 Milliarden Euro?
Die „Rheinische Post“ hat die Schätzungen der Rentenversicherung mit jenen jenen von Rentenexperten der Union zusammengerechnet. Demnach könnten sich die Mehrausgaben für Steuer- und Beitragszahler langfristig auf 15 Milliarden Euro pro Jahr summieren, wenn die Verbesserungen voll durchschlagen und von vielen Menschen in Anspruch genommen werden.
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Wie die Mehrkosten finanziert werden sollen, dazu schweigt jedoch das Koalitionspapier von CDU, CSU und SPD. Deshalb fürchtet die DRV, dass die Milliarden-Aufwendungen einseitig aus den Beiträgen der gesetzlichen Rentenkasse bezahlt werden sollen. Dann wären zum Beispiel jene raus, die eigene Versorgungswerke haben: darunter Gutverdiener wie Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten. Deshalb betont die Rentenkasse, dass Leistungen wie Grundrente und Mütterrente gesamtgesellschaftliche Aufgaben seien, folglich aus Steuermitteln zu finanzieren. "Bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen zur Armutsvermeidung sind nicht von den Beitragszahlern, sondern von der Gesellschaft insgesamt zu tragen", heißt es im DRV-Statement.