BaFin-Aufsicht würde nicht das Aus für 34f-Vermittler bedeuten
Die Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würde nicht automatisch zu einer Abschaffung des § 34 f Gewerbeordnung führen. Zudem gäbe es aktuell "keinen Plan, die Fondsvermittlung ausschließlich KWG-Instituten zu überlassen, wie teilweise kolportiert wird.“, erklärte Rechtsanwalt Norman Wirth.
Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Inzwischen sind 37.432 Personen bei der IHK registriert. Im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurück gegangen. Zum 1. Oktober 2017 waren noch 37.612 Personen gemeldet. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.
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BaFin soll Aufsicht der Finanzanlagenvermittler übernehmen
Kommt es zu einer Neuauflage der Großen Koalition, soll die Finanzaufsicht für Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden. So steht es im vorläufigen Koalitionspapier von CDU, CSU und SPD. Aktuell sind noch die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise in einigen Bundesländern die Gewerbeämter für die Aufsicht zuständig.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth zu Gelassenheit geraten. Schließlich würde eine geänderte Zuständigkeit in der Aufsicht, nicht auch strengere Eingriffe in die Vermittlertätigkeit bedeuten.
Zweifel an der Umsetzung
Wirth äußerte Zweifel daran, dass sich diese überhaupt in der Praxis umsetzen lässt. Die BaFin habe mehrfach deutlich gemacht, dass sie die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler gar nicht anstrebe. Überdies hätte die Aufsicht durch diesen Schritt einen beachtlichen personelle Mehraufwand. Zudem handele es sich bei dem Passus im Koalitionsvertrag zunächst nur um eine Absichtserklärung.
Nun hat auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zum Entwurf eines Koalitionsvertrages Stellung genommen. Grundlegend begrüße der Vermittlerverband das Ziel einer einheitlichen Aufsicht und damit einheitlichen Spielregeln für alle Vermittlungsbereiche. Die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler der BaFin zu übertragen, sieht der AfW indes nicht als einen sinnvollen Weg. Für eine Änderung an dieser Stelle fehlten schlicht wichtige Argumente. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
BaFin ist ungeeignet
Demnach halte der AfW die Finanzaufsicht für nicht geeignet, als Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler zu übernehmen. So stehe die BaFin bereits mit der Umsetzung von IDD, MiFID2, Solvency II und weiteren Großaufgaben vor großen personellen und inhaltlichen Herausforderungen.
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„Offensichtlich klargestellt werden muss, dass ein angedachter Wechsel der Zuständigkeit für die Aufsicht nicht automatisch zu einer Abschaffung des § 34 f Gewerbeordnung, also der KWG-Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 führt. Es gibt keinen Plan, die Fondsvermittlung ausschließlich KWG-Instituten zu überlassen, wie teilweise kolportiert wird.“, erklärte Wirth.