Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll für eine größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sorgen. Seit Anfang 2018 bringt das Gesetz einen neuen Durchführungsweg der Betriebsrente mit sich. Das sogenannte Sozialpartnermodell. Kernstück ist die Enthaftung der Arbeitgeber. Einigen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf eine Rente, müssen die Firmen ihren Mitarbeitern nicht mehr die Höhe der Rente garantieren. Garantierte Renten sind sogar verboten. Stattdessen vereinbaren die Tarifpartner eine sogenannte Zielrente. Hierbei wird dem Beschäftigten kein fester Betrag für die Rentenhöhe mehr zugesichert, sondern nur noch als Ziel genannt.

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Zielrente mit Versicherungsbausteinen möglich

Nun haben die R+V Versicherung und Union Investment eine gemeinsame Zielrente vorgestellt und wollen damit bei der Nahles-Rente durchstarten. Während der Versicherer alle Aufgaben rund um die Verwaltung und den Kunden übernehmen soll, werde die Fondsgesellschaft Union Investment entsprechenden Spezialfonds, in den das Geld für die spätere Betriebsrente der Arbeitnehmer investiert werden soll, bauen. Das neue Zielrenten-Produkt solle über die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG angeboten werden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Die neue bAV-Lösung wollen die beiden genossenschaftlichen Unternehmen je nach den Wünschen von Arbeitgebern und Gewerkschaften auf die entsprechende Branche anpassen. So seien unter anderem unterschiedliche Kapitalanlage-Klassen möglich.

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Darüber hinaus sollen in die Zielrente auch Versicherungsbausteine fließen können. So seien Absicherungen beispielsweise bei Invalidität oder zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen möglich.