Kfz-Versicherung: Wenn der zulässige Fahrerkreis gesprengt wird
In der Kfz-Versicherung hat der Fahrerkreis Einfluss auf die Versicherungsprämie. Je mehr Nutzer ein Auto hat, umso teurer wird in der Regel der Vertrag. Wird das Auto dann Dritten überlassen, obwohl der Fahrerkreis eingeschränkt ist, steht zwar nicht der Versicherungsschutz auf dem Spiel - aber es droht eine Vertragsstrafe. Schutz können unter Umständen spezielle Kurzzeitversicherungen bieten.
Mit Blick auf die Kfz-Versicherung ist es nicht ganz unbedenklich, sein Auto einfach zu verleihen. Der Grund: in den meisten Verträgen ist der Fahrerkreis eingeschränkt. Abhängig vom Vertragstext sind in der Regel ein oder zwei Fahrer versichert, die Namen mehrerer Nutzer müssen eingetragen werden. Fährt der Ehe- oder Lebenspartner mit, bleibt die Prämie bei vielen Tarifen stabil. Doch wenn der Fahrkreis „beliebig“ groß ist, wird es schnell um 80 Prozent und mehr teurer, so eine Studie der Zeitschrift „Finanztest“.
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Neuer Beitrag und im Zweifel Vertragsstrafe
Was aber, wenn man tatsächlich mal den Neffen oder Enkel ans Steuer lässt - und ein Unfall passiert? Das wollte die Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 4/2018) wissen und hat elf Autoversicherer angefragt. Die gute Nachricht: weder in der Kfz-Versicherung noch in der Kasko riskiert der Fahrzeughalter im Normalfall den Versicherungsschutz, wird der zulässige Fahrerkreis gesprengt. Dennoch kann es schnell teurer werden.
In der Regel wird der Versicherer den Beitrag für das Versicherungsjahr rückwirkend neu berechnen - unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers. Zudem verlangen die meisten Versicherer, abhängig vom Einzelfall, eine Vertragsstrafe, die in der Regel eine Jahresprämie ausmacht. Es wird nämlich angenommen, dass der Versicherte bewusst falsche Angaben im Antrag machte, um Prämie einzusparen. Folgende befragte Versicherer schlagen eine Vertragsstrafe obendrauf: Allianz, Axa, Axa Easy, Europa, EuropaGo, HDI, R+V24 sowie Friday.
Lediglich drei der elf angefragten Versicherer verzichteten auf eine Vertragsstrafe, bestanden aber ebenfalls darauf, den Beitrag neu zu berechnen: Baden Badener, DA Deutsche Allgemeine sowie HUK24. Zudem droht keine Vertragsstrafe, wenn ein Notfall vorliegt. „Wem auf der Autobahn schlecht wird, der darf seinen Beifahrer die Strecke nach Hause fahren lassen“, zitiert „Finanztest“ einen ADAC-Sprecher.
Viele Versicherer zeigen gewisse Kulanz - bei vorheriger Anfrage
„Finanztest“ empfiehlt darüber hinaus, beim eigenen Versicherer anzufragen, wenn sich ankündet, dass ein anderer Fahrer ans Steuer soll. Manchmal sei ein „Zusatzfahrer“ kostenfrei für eine bestimmte Zeit im Jahr erlaubt, etwa an vier Tagen. Davon stehe aber oft nichts im Vertrag. Hier ist es ratsam, sich dieses Sonderrecht auch schriftlich bestätigen zu lassen.
Darüber hinaus bieten einige Versicherer die Option, gegen einen bestimmten Betrag befristet einen Zusatzschutz zu buchen, der dann zum Beispiel 24 Stunden lang einen weiteren Fahrer gestattet. Die Prämien hierfür variieren - laut Stichprobe zwischen 1,72 Euro und 6,99 Euro.
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Alternativ gewähren auch sogenannte Kurzzeit-Versicherungen einen gewissen Schutz. So bietet etwa die Webseite appsichern.de in Kooperation mit die Bayerische einen Drittfahrerschutz an, der per App abgeschlossen und mit Paypal bezahlt werden kann. 24 Stunden Absicherung kosten 6,99 Euro Prämie. Allerdings ist die Höchstentschädigung für Regress und Prämiennachzahlungen auf 5.000 Euro beschränkt. Auch gilt es einige strenge Ausschlüsse zu beachten: bei grob fahrlässigem Verhalten greift der Schutz zum Beispiel nicht.