Der Notenspiegel zeige jedoch auch, dass längst nicht bei jedem Angebot die Qualität stimme. So wären abgespeckte Produktvarianten zwar vom Preis her gesehen oft im Vorteil. Dafür würden sie aber auch nur einen lückenhaften Schutz bieten. Insbesondere bei der Übernahme der Kosten für außergerichtliche Verfahren trenne sich die Spreu vom Weizen.

Anzeige

Diese Anbieter der Kategorie Komplett RS Single die Höchstnote (FFF) erreicht (in alphabetischer Reihenfolge):

  • ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
  • Allianz Versicherungs-AG
  • ARAG SE
  • AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • Badische Rechtsschutzversicherung AG
  • BRUDERHILFE Sachversicherung AG
  • D.A.S. (ERGO Versicherung AG)
  • DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
  • HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG
  • HUK24 AG
  • IDEAL Versicherung AG
  • NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
  • RECHTSSCHUTZ UNION (Alte Leipziger Versicherung AG)
  • ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • VHV Versicherungen
  • WGV-Versicherung AG
  • Württembergische Versicherung AG

Seit dem ersten Vergleich seien durchaus verbesserte Angebote zu beobachten. Dies sei zum Beispiel beim Thema Internet festzustellen. Hier böten mittlerweile mehr Tarife Versicherungsschutz für private Internetnutzer, die wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Überdies seien die Erstattungsgrenzen gestiegen. Oft beginnt die Leistung bei den Kosten für eine Erstberatung und endet mit höchstens 1.000 Euro pro Kalenderjahr. In vielen Fällen wird dieser Betrag jedoch nicht ausreichen, um die Anwaltskosten zu decken. Franke und Bornberg sieht hier noch Verbesserungsbedarf.

Verbesserte Rechtsschutz-Angebote für das Internet

Ebenfalls zugelegt habe die Anzahl der Tarife, die Versicherte unterstützen, falls deren Online-Reputation von Dritten geschädigt wurde. Der Schutz erstrecke sich darauf, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Anzeige

Auch in anderen Bereichen seien erweiterte Deckungen zu beobachten. So etwa für Sozial-, Steuer- und Verwaltungsverfahren. Als Beispiel sei hier die erweiterte Kostenübernahme bei Aufhebungsvereinbarungen genannt. Diese ist im klassischen Rechtsschutz nicht abgedeckt, weil der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch gar nicht eingetreten ist. Weiterhin würden immer mehr Tarife den Schutz auch auf Eltern, Großeltern und sonstige Verwandte ausdehnen.

vorherige Seite
Seite 1/2/