Frau erhielt jahrelang Rente für verstorbene Mutter
Eine Frau wurde vor dem Landgericht Frankfurt am Main zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie auch nach dem Tod der Mutter weiterhin ihre Rente kassierte. Obwohl ihre Mutter bereits im August 2006 verstarb, habe die Frau weiterhin bis zum Oktober 2015 deren Versicherten- und Witwenrente bezogen, so berichtet die „Frankfurter Rundschau“. Für das Konto der Mutter habe sie eine Vollmacht gehabt. Im Laufe der Jahre seien so 77.000 Euro zusammengekommen.
Frau hatte finanzielle Probleme
Wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt, habe die Verurteilte selbst finanzielle Probleme gehabt, als ihre Mutter verstarb. Sie selbst habe zwei Kinder zu ernähren und unter einem unzuverlässigen Mann gelitten. Der Mann habe sie verlassen, sie habe von Sozialhilfe gelebt. Zudem sollte die Verstorbene in Istanbul begraben werden - allein die Überführung in die Türkei habe 20.000 Euro verschlungen. Geld, das die 57jährige Angeklagte nicht hatte.
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Die Rente ihrer Mutter erhielt die Verurteilte deshalb weiter, weil sie die Rentenversicherung einfach nicht vom Ableben der Verstorbenen in Kenntnis setzte. Deshalb sei die Frau auch nicht strafrechtlich zu belangen, sondern nur zivilrechtlich, argumentierte die Verteidigung laut dem Zeitungsbericht und forderte einen Freispruch. So habe die junge Frau keinen Vertrag mit der Rentenkasse geschlossen, keine Forderungen gestellt und keine Ansprüche geltend gemacht. Zudem habe die Mutter in Italien gelebt und sei auch dort verstorben - die italienischen Behörden hätten es ebenfalls versäumt, die deutschen Behörden über den Tod zu informieren.
Verstoß gegen Garantenpflicht
Der Rechtsanwalt der Anklage sah das anders. Er wertete das Vorgehen der Frau als „Betrug durch Unterlassung“ und forderte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Eine Bewährungsstrafe wäre dann nicht möglich gewesen. Indirekt schloss sich das Amtsgericht Frankfurt dieser Interpretation an, aber fällte ein milderes Urteil. Die Frau habe gegen ihre gesetzliche Garantenpflicht verstoßen, erläutert die "Hessenschau" - ein Delikt nach § 13 des Strafgesetzbuches (StGB).
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Die Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 200 Sozialstunden ableisten und das zuviel erhaltene Geld soll -so weit wie möglich- eingezogen werden. Sowohl die „Frankfurter Rundschau“ als auch die "Hessenschau" wiesen darauf hin, dass Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen anders urteilten und eine zu unrecht bezogene Rente nicht nach dem Strafgesetzbuch bewerteten.