“Fies, fieser, Prisma Life“ - so ist ein Pressetext der Marktwächter Finanzen überschrieben, in dem die Verbraucherorganisation offen vor den Produkten der Liechtensteiner warnt. Grund ist, dass ein gegen Honorar beratender Vertrieb, die Afa AG aus Cottbus, für die Policen ein Abschlusshonorar verlangt, das doppelt so hoch ist wie die Abschlussvergütung im Marktschnitt. „Unser Rat: Lassen Sie besser die Finger von den Produkten dieses Anbieters“, so schreiben die Marktwächter unmissverständlich. Eine deutliche Aufforderung an die Verbraucher, besser einen großen Bogen um die Produkte der Prisma Life zu machen.

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Dies will die Prisma Life nicht auf sich sitzen lassen. In einem Statement auf der hauseigenen Webseite kündigen die Liechtensteiner an, dass sie derzeit rechtliche Schritte gegen die Marktwächter prüfen. Der Vorwurf: Was die Marktwächter der Prisma Life unterstellen, sei „grob irreführend“ und schlichtweg „objektiv falsch“. Man fühlt sich zu Unrecht verleumdet.

Sieben Prozent Abschlusshonorar

Konkret geht es um den Vertrieb von Prisma-Life-Produkten über die Afa AG, ein Finanzdienstleister mit Sitz in Cottbus und Berlin. Über einen Zusatzvertrag, der unabhängig von der Lebensversicherung abgeschlossen wird, sichert sich der Mehrfachagent bis zu sieben Prozent des Beitragsvolumens als Abschlusshonorar, berichten die Marktwächter. Marktüblich sei jedoch, dass in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss zwischen 2,5 und vier Prozent als Provision oder Honorar gezahlt werden. „Weit über den gängigen Marktpreisen“ liegen die Kosten, so schlussfolgern die Marktwächter Finanzen, und werten dies als „schamlos“.

Doch damit nicht genug. Provisionsvermittler dürfen ihr Abschlusssalär in der Regel nur voll behalten, wenn der Kunde innerhalb der ersten fünf Jahre nicht kündigt: dies sieht die Stornohaftung vor. Anders hingegen, wenn gegen Honorar beraten wird. Weder die Prisma Life noch die Afa AG haften, wenn der Kunde mit seinem Vertrag unzufrieden ist, so klagt die Verbraucherzentrale Hamburg. Im Gegenteil: der Kunde schließe mit der Afa AG einen gesonderten Honorarvertrag ab, zusätzlich zum Lebensversicherungs-Vertrag. Dieser Extra-Vertrag sei „unkündbar“. Selbst wenn sich jemand nach kurzer Zeit wieder von seiner Lebensversicherung trennt, müsse er weiterhin das Honorar bedienen.

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Weil das Honorar aber nicht direkt über den Versicherer abgeschlossen werde, könne die Prisma Life damit zwei Urteile des Bundesgerichtshofes umschiffen, zum Nachteil des Kunden (Az. IV ZR 295/13 und IV ZR 255/13). Der BGH hatte entschieden, dass eine Kündigungsmöglichkeit für gesonderte Kostenausgleichsvereinbarungen, die Versicherer neben dem eigentlichen Lebensversicherungsvertrag mit ihren Kunden abschließen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden darf. Diese Option bestehe für Kunden der Prisma Life nun nicht mehr, weil das Honorar extra mit einem anderen Dienstleister vertraglich abgerechnet werde. Nach Interpretation der Marktwächter eine mehr als fiese Nummer.

Prisma Life sieht Ruf geschädigt

Die Prisma Life will sich aber nun gegen den Pressetext der Verbraucherschützer wehren. "Grob irreführend" würden die Marktwächter vor dem Versicherer warnen, obwohl sich die kritisierten Punkte auf eine "unabhängige Beratungsleistung durch Vertriebspartner" beziehen würde, heißt es in der Stellungnahme auf der hauseigenen Webseite des Versicherers.

Kritisierter Dienstleister hat auch andere Versicherer als Partner

„Die Marktwächter beschuldigen die PrismaLife hoher Kostenstrukturen, ohne dass dies etwas mit unseren aktuellen Angeboten zu tun hätte“, sagt Rainer Overbeck, Leiter Produktmanagement und Marketing der Prisma Life. „Im Grunde kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg das von ihr selbst favorisierte Modell einer Trennung von Produkt und Beratung.“ So sei die Behauptung schlicht falsch, dass es sich bei der kritisierten Afa AG um eine "Vertriebsagentur der Prisma Life" handle, wie von der Verbraucherzentrale Hamburg behauptet. Als Mehrfachagent würde das Büro mit mehreren Versicherern zusammenarbeiten.

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Wer die Webseite der Cottbusser aufruft, findet dort tatsächlich weitere Versicherer als Partner. Genannt werden unter anderem die Axa Leben, Barmenia, Haftpflichtkasse Darmstadt, HDI und Signal Iduna. Das Büro ist als Versicherungsvertreter nach § 34 d und als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus gemeldet. Afa selbst schreibt auf seiner Webseite: "Im Gegensatz zu anderen Finanzberatungen sind wir keinem Banken- oder Versicherungskonzern verpflichtet."

Darauf hebt nun auch Prisma Life-Vorstand Overbeck ab, wenn er seinen Konzern zu Unrecht in Misskredit gebracht sieht. So sei auch der Kunde keineswegs "unwissend" im Blick auf die Vergütung. „Durch strikte Trennung unserer Vorsorgeverträge von den Beratungsvergütungen des Vermittlers stellen wir gerade sicher, dass die Höhe der Vertragskosten für den Kunden in Euro und Cent ganz explizit erkennbar ist“, erläutert Overbeck. „Die Höhe der Vergütung wird dagegen zwischen Vermittler und Kunde festgelegt. Alle der PrismaLife bekannten Regelungen weisen diese sehr transparent aus.“

Die eigenen Produkte würden eine variable Vergütung erlauben, heißt es weiter in dem Pressetext des Liechtensteiner Lebensversicherers. Der Vermittler lege die Höhe der Abschluss- und Betreuungskosten selbst fest. "Das Produkt kann als klassischer Provisionstarif abgeschlossen werden oder als echter Honorartarif ohne Provision. In diesem Fall trifft jeder Vermittler mit seinem Kunden eine separate Honorarvereinbarung, deren Inhalt und Höhe nicht von der PrismaLife beeinflusst ist, und die direkt vom Kunden an den Vermittler beglichen wird", so schreibt der Versicherer.

Nun will die Prisma Life rechtliche Schritte prüfen. "Die von den „Marktwächtern“ gewählte Überschrift ihrer Mitteilung sei "mit Blick auf die inhaltlichen Ausführungen objektiv falsch und markenschädigend", heißt es im Statement. "Einer weiteren Verbreitung tritt die PrismaLife entschieden entgegen", so kündigt der Versicherer an.

Versicherer auf Pfad der Erholung

Die Negativpresse überrascht die Prisma Life zur Unzeit. Noch im Vorjahr musste der Versicherer eine drohende Insolvenz abwenden und galt als Übernahmekandidat (der Versicherungsbote berichtete). Nun konnte der Versicherer immerhin Erholung verkünden: er erzielte 2017 einen Jahresüberschuss von rund 5 Millionen Euro, heißt es in dem aktuellen Bilanzbericht.

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Auch die Solvabilitätsquote ist nach eigenen Angaben auf 128 Prozent gestiegen, nachdem man im Jahr 2016 zwischenzeitlich nur 60 Prozent erzielte und damit deutlich an den Vorgaben der Finanzaufsicht für Solvency II scheiterte. Nun erfülle man die Vorgaben und müsse keine Übergangsregelungen anwenden, berichtet der Versicherer per Pressetext. Das sei auch eine Folge davon, dass man das Neugeschäft stärker auf Nettopolicen ausgerichtet habe: also gegen Honorar vertreibt.

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