Entlastungen bei Sozialbeiträgen denkbare Alternative zu Steuersenkungen
Wer kleine Einkommen entlasten will, sollte Sozialbeiträge, Sozialtransfers und Steuern besser aufeinander abstimmen. Dies empfiehlt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung angesichts einer eigenen Studie. Statt die Sozialbeiträge zu senken, könnten diese auf die Einkommensteuer angerechnet werden, bis hin zu einer „Negativsteuer“.
Verschiedene Konzepte für Sozialbeitragsentlastungen wurden vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) unter die Lupe genommen. Besonders wurde der Blick darauf gerichtet, wie mittlere und niedrige Einkommen entlastet werden können. Ziel ist es Steuern, Sozialbeiträge und Sozialtransfers besser aufeinander abzustimmen.
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Einnahmen durch Sozialbeiträge höher als durch Einkommen- und Unternehmenssteuer
In Deutschland gibt es neben dem Steuersystem ein eigenes Abgabesystem für Sozialbeiträge, das die Finanzierung von Bereichen der sozialen Sicherung beinhaltet. Die Sozialversicherung umfasst Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2018 wird laut Prognosen des DIW ein Jahresaufkommen von etwa 531 Milliarden Euro erzielt. Das entspricht 15,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit übertreffen sie das Aufkommen durch Einkommen- und Unternehmensteuern von 428 Milliarden Euro im Jahr deutlich.
Der volle Beitragssatz liegt 2018 bei fast 40 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte davon wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Bruttolohn abgezogen. Auch Selbstständige sind mit ihren Gewinnen sozialbeitragspflichtig. Rentnerinnen und Rentner, die nicht privat versichert sind, zahlen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Renten.
Maßnahmen des Regierungsprogramms bieten wenig Entlastung für untere und mittlere Einkommen
In einer Studie des DIW Berlin wurden Verteilungswirken verschiedener Konzepte für Sozialbeitragsentlastungen betrachtet. Diese Entlastungen sollen als Alternative zu Steuersenkungen betrachtet werden und ist auf mittlere bis niedrige Einkommen fokussiert. Stefan Bach, der die Studie gemeinsam mit Peter Haan und Michelle Harnisch erstellt hat, erklärt: „Die Entlastungen für niedrige und mittlere Einkommen sind am stärksten bei den Vorschlägen, die die Sozialbeiträge von der Einkommensteuer abziehen.“
Die in der Studie analysierten Varianten eines Einkommensteuer-Abzugs sind auf die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen ausgerichtet, da der Entlastungsbetrag dabei mit steigendem Einkommen verringert wird.
Als ein Modell wird die Einführung eines Grundfreibetrags für Arbeitnehmerbeiträge von 1oo Euro im Monat oder 1.200 Euro im Jahr betrachtet. Statt die Sozialbeiträge zu senken, können sie auch auf die Einkommensteuer angerechnet werden, bis hin zu einer „Negativsteuer“. Somit würde ein Teil des Einkommens steuerfrei sein. Geht das Gehalt über diesen Betrag hinaus, muss jeder weitere Euro versteuert werden. Dies würde vor allem mittlere Einkommensgruppen entlasten. Die unteren Gruppen können davon nicht so sehr profitieren, sofern sie Renten und andere Sozialleistungen beziehen und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Im Koalitionsvertrag wurde eine Ausweitung der Midijob-Gleitzone bis zu einem beitragspflichtigen Einkommen von 1300 Euro im Monat vereinbart, ohne dass hierfür konkrete Zahlen genannt werden. In einer Gleitzone müssen die Beschäftigten dann niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies würde nicht nur Geringverdienenden, sondern auch Zweitverdienenden helfen. Jedoch sind hierbei die Entlastungen im Vergleich zu anderen Maßnahmen eher gering.
Ein anderes Konzept beruft sich auf die paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen im ersten Fall wieder zu gleichen Teilen Beiträge in die Krankenkasse ein. Entlastet werden dabei hauptsächlich die mittleren Einkommen und Besserverdiener, da in absoluten Beträgen höhere Sozialabgaben geleistet werden.
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Negative Arbeitsanreize denkbar
Zur politischen Umsetzung betont Bach, dass die Effekte auf die Grundsicherung der Beschäftigung mitbedacht werden sollen. Die Arbeitsanreize der Erwerbslosen und Nichtbeschäftigten könnte sich durch Entlastungen bei den Sozialbeiträgen erhöhen. Negative Arbeitsanreize können aber auch entstehen, wenn die Sozialbeiträge mit der Einkommensteuer auf Haushaltsebene verrechnet werden. Deswegen sollten Steuern, Sozialbeiträge und Sozialtransfers besser aufeinander abgestimmt werden.