Versicherungsvertreter oder Makler? AfW fordert mehr Differenzierung
Alljährlich ermittelt der „Trust in Profession Report“ des GfK-Vereins das Vertrauen in verschiedene Berufszweige. Dabei wird für den Versicherungsvertrieb pauschal der „Versicherungsvertreter“ abgefragt, der laut Umfrage wenig Vertrauen genießt. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) fordert nun, stärker die Vertriebswege zu differenzieren - und den Status des Maklers stärker in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Der Versicherungsvertrieb genießt wenig Vertrauen? So ist es alljährlich in vielen Medien nachzulesen, wenn der „Trust in Profession Report“ des GfK-Vereins erscheint. Die Studie gilt als wichtiger Gradmesser, welche Berufe bei den Deutschen ein hohes Vertrauen genießen - und welche eben nicht. Auch 2018 war das Ergebnis wenig erfreulich: nur etwa jeder vierte Bundesbürger (23 Prozent) vertraut demnach seinem Versicherungsvertreter (der Versicherungsbote berichtete).
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Doch die Studie hat ein grundsätzliches Problem: Abgefragt wird tatsächlich nur der Versicherungsvertreter, der als Gradmesser für die ganze Branche herhalten muss. Nicht der Versicherungsmakler, -berater oder Mehrfachagent. Und damit ist die Studie vor allem eines: eher undifferenziert. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) macht nun in einem Pressetext auf diesen Missstand aufmerksam - und fordert dazu auf, hier stärker zu differenzieren.
“Bedauerliches Unwissen über unterschiedlichen Status“
„Es herrscht leider in der Breite der Bevölkerung, die Politik eingeschlossen, ein bedauerliches Unwissen über den völlig unterschiedlichen Status von Kolleginnen und Kollegen, die der wichtigen Aufgabe nachgehen, die Deutschen gegen Risiken aller Art abzusichern“, beschreibt AfW-Vorstand Matthias Wiegel die aktuelle Wissenslage in der Öffentlichkeit aus seiner Sicht. Und er verweist auf die Unterschiede:
Die in der GfK-Studie abgefragten Versicherungsvertreter seien rechtlich dem Lager der Versicherer zuzurechnen. Sie „vertreten“, wie deren Berufsbezeichnung schon deutlich macht, die “Versicherer“ und seien also deren „verlängerter Arm“, so erklärt Wiegel. Machen sie Fehler, sind diese Fehler haftungsrechtlich dem Versicherer zuzurechnen.
Dem entgegen seien Versicherungsmakler eben keine Versicherungsvertreter, sondern Vertreter der Interessen ihrer Kunden, in deren Lager sie auch rechtlich stehen, so betont der AfW. „Sie beraten ihre Kunden bei der Identifikation von Risiken und schlagen Lösungen zu deren Beseitigung vor. Dabei stehen sie dem Kunden gegenüber voll in der Verantwortung und haften auch persönlich für mögliche Fehler“, heißt es in der Pressemeldung.
Hier appelliert der AfW, der selbst freie Finanzdienstleister und Makler vertritt, an Versicherungsmakler und Verbände. Diese müssten ihren Status verstärkt in der Öffentlichkeit kommunizieren und die Unterschiede herausstellen.
BaFin hebt Status des Maklers gesondert hervor
Immerhin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat anlässlich des IDD-Umsetzungsgesetzes im Januar 2018 ihr Rundschreiben „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ überarbeitet. Ein wichtiges Dokument: Es gibt vor, wie das IDD-Umsetzungsgesetz in die Versicherungsaufsicht zu übersetzen ist, seit das neue Regelwerk am 23. Februar 2018 in Kraft trat. Und in dem Dokument den Status des Maklers noch einmal extra hervorgehoben.
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Unter dem Punkt 3 "Makler und Rechtsdienstleistungsgesetz" wurde in der Neufassung ein Satz ergänzt, der noch einmal betont, dass Versicherungsmakler ihren Kunden verpflichtet sind und nicht dem Versicherer. Dieser fehlte bisher. Konkret heißt es nun: "Bei der Zusammenarbeit mit Maklern ist zu beachten, dass diese als Auftragnehmer des Kunden und dessen „Sachwalter“ handeln."