Privathaftpflichtversicherung - BdV warnt vor Altverträgen
Der Bund der Versicherten (BdV) warnt aktuell vor Altverträgen in der Privathaftpflichtversicherung. Der Grund: Teils seien dort deutlich zu niedrige Deckungssummen vereinbart. Der Verbraucherverband rät zu einer Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.
In einer Pressemeldung von Dienstag rät der Bund der Versicherten (BdV) dazu, dass Verbraucher ihre Altverträge in der Haftpflichtversicherung checken. Der Grund: oft seien dort Versicherungssummen vereinbart, die keinen ausreichenden Schutz bieten.
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"Versicherungssummen viel zu gering"
„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Versicherungssummen oft viel zu gering sind. Das muss sich ändern, denn nur mit einer ausreichend hohen Summe von mindestens 5 Mio. Euro besteht existenzieller Versicherungsschutz“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Stichproben hätten ergeben, dass in Altverträgen mitunter nur ein Versicherungssumme von wenigen hunderttausend Euro vereinbart sei, berichtet Boss weiter. Der Schutz vor einem existentiellen Risiko sei damit nicht gegeben.
Hintergrund ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer einer dritten Person einen Schaden verursacht, haftet demnach mit seinem kompletten Privatvermögen - ein Leben lang. Schon wer einen Menschen durch Unachtsamkeit verletzt, so dass er dauerhaft invalide wird, muss mit Schadenforderungen im siebenstelligen Bereich rechnen. Im Zweifel muss der Verursacher neben Schmerzensgeld zum Beispiel auch den Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung, Behandlungskosten und eine Rente zahlen. Das kann schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
Neue Haftpflicht-Tarife oft besser
Auch Finanztest hat bei ihrem letzten Tarifvergleich im Oktober 2017 festgestellt, dass sich die Bedingungen in der Privathaftpflicht gegenüber früheren Vergleichen verbessert haben. Neben höheren Haftpflichtsummen seien zum Beispiel auch neue Leistungsbausteine hinzugekommen - etwa, dass Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen häufig mitversichert seien. Ingesamt 218 Tarife nahmen die Tester unter die Lupe, wovon immerhin 90 die Bestnote erhielten (der Versicherungsbote berichtete).
Forderungsausfalldeckung: sinnvoller Zusatzbaustein
Darüber hinaus bieten auch immer mehr Versicherer eine sogenannte Forderungsausfalldeckung an. Diese greift immer dann, wenn der Haftpflichtversicherte selbst einen Schaden durch eine dritte Person erleidet - diese aber selbst keine Privathaftpflicht besitzt.
Zwar ist der Absicherungsgrad in Deutschland recht hoch: immerhin 85 Prozent der Haushalte besitzen eine Privathaftpflicht. Aber gerade bei Geringverdienern und Arbeitslosen haben nur sechs von zehn Personen einen entsprechenden Schutz, so hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand einer Verbraucherstudie des Statistischen Bundesamts ermittelt. Verursachen diese Menschen einen Schaden, haben sie oft nicht genug Vermögen, um ihn zu ersetzen.
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Ein Beispiel für den Forderungsausfall: Wird der Versicherungsnehmer von einem Radfahrer umgestoßen und erleidet eine schwere Kopfverletzung, die ihn im Alltag beeinträchtigt, so muss der Radfahrer eigentlich für die entstehenden Kosten zahlen. Ist der Radfahrer aber arm und hat keine Haftpflicht, droht der Geschädigte auf den Kosten sitzenzubleiben, die ihm der Dritte verursacht hat. Nicht so, wenn der Geschädigte eine Forderungsausfalldeckung im eigenen Haftpflicht-Vertrag vereinbart hat. Nun übernimmt der eigene Versicherer die Kosten, die eigentlich der Radfahrer hätte zahlen müssen.