Im November 2013 wurden bei einer Großrazzia sechs Manager des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus festgenommen. Den Infinus-Managern wird vorgeworfen, zehntausende Kleinanleger mit einem Schneeballsystem getäuscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von 22.000 Geschädigten aus, die zwischen Januar 2011 und November 2013 insgesamt 312 Millionen Euro bei der Infinus-Konzernmutter Future Business KG aA (FuBus) angelegt hatten. Insgesamt sollen durch den Infinus-Skandal knapp 41.000 Anleger um mehr als eine Milliarde Euro betrogen worden sein.

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Anleger mit Scheingewinnen getäuscht?

Laut Anklageschrift sollen die Infinus-Manager ein Schneeballsystem etabliert haben, das gar nicht dazu geeignet gewesen sei, die versprochene Rendite abzuwerfen. Das Modell Infinus habe demnach ab 2006 auf der Vortäuschung von Scheingewinnen durch gruppeninterne Geschäfte beruht. Die den Anlegern versprochenen Renditen hätten nur aus zusätzlich eingeworbenen Geldern ausgezahlt werden können: es mussten also immer gutgläubige Neukunden hinzugewonnen werden, damit das System nicht zusammenbricht.

Während Anleger zuletzt sogar eine Rückzahlung von Zinsen befürchten mussten, gibt es nun gute Nachrichten. Im August 2017 hatte der Insolvenzverwalter des Infinus-Mutterkonzerns Fubus eine Rückzahlung von Zinsen eingefordert. Die Gelder wurden zwischen 2009 bis 2012 an Inhaber von Genussrechten ausgeschüttet. Insgesamt 11,9 Millionen Euro sollen der Masse zugeführt werden. Betroffen seien 2.845 Genussrechtsgläubiger. Diese sollten im Durchschnitt fast 4.200 Euro zurückzahlen.

Infinus-Vermittler wird haftbar gemacht

Nun vermeldet die Anwaltskanzlei Schick und Kollegen aus Bamberg einen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Demnach hätten die Richter einen vertraglich gebundenen Vermittler der Infinus AG zu einer persönlichen Haftung verurteilt. Einhergehend damit solle die Anlegerin den kompletten Kaufpreis der Anlage sowie Zinsen erhalten. Dies sei der erste Fall in Deutschland, in dem ein Vermittler haftbar gemacht wird.

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Der Vermittler habe die Sicherheit der Produkte gegenüber der Kundin bestätigt. Dabei hatte sich aus dem Prospekt der Anlage etwas ganz anderes ergeben. "Allein daraus können nach unserer Ansicht viele tausend Anleger wieder Hoffnung schöpfen.", heißt es auf der Homepage der Kanzlei.