Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung ist als Rettungsboot für ältere Versicherte gedacht, die mit den Prämien-Zahlungen in ihrem bisherigen Tarif überfordert sind. Die Prämien sind auf den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt, der aktuell bei 646,06 Euro liegt. Oft müssen die Versicherten aber deutlich weniger zahlen, da ihnen auch die Altersrückstellungen im vollen Umfang gutgeschrieben werden. Der Beitrag ist auch von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten abhängig.

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Rechnungszins im Standardtarif gesenkt

Für die Betroffenen gibt es aber nun eine schlechte Nachricht. Ein Sprecher des PKV-Verbandes bestätigte dem Branchenmagazin VWheute, dass die Prämien in dem branchenweit berechneten Standardtarif angehoben werden. “Neben dem medizinischen Fortschritt erfordert auch das anhaltend niedrige Zinsniveau eine Anpassung der Beiträge, indem der Rechnungszins gesenkt wird”, wird der Sprecher zitiert.

Zuvor hatte sich bereits die Linke im Bundestag mit einer kleinen Anfrage bei der Bundesregierung erkundigt, ob mit einer Teuerung des Standardtarifes zu rechnen ist. Denn die Krankenversicherer haben es immer schwerer, ausreichend Zinsen für den Kapitalstock der Altersrückstellungen zu erwirtschaften, um die Prämien im Sinne der Kunden stabil zu halten. Je weniger Zins erwirtschaftet wird, desto mehr muss das Geld für die zukünftigen Altersrückstellungen aus den laufenden Beiträgen bedient werden.

Entscheidend für die Höhe der Prämie ist auch der Höchstrechnungszins. Stark vereinfacht schreibt damit der Gesetzgeber den Versicherern vor, dass sie künftige Kapitalerträge nur vorsichtig einrechnen, wenn es um die Kalkulation zukünftiger Beiträge geht. Er wird nach einem festgelegten Verfahren anhand der Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen errechnet. Die Linke rechnet laut Anfrage im Bundestag damit, dass der Höchstrechnungszins im Standardtarif von aktuell 3,5 Prozent auf 2,2 Prozent sinken wird.

Betroffen sind vorerst nur Männer

VWheute rechnet damit, dass die Prämienanpassungen zum 01. Juli 2018 wirksam werden. Betroffen sind davon aber nur Männer. Im Standardtarif wird die Prämie noch nach Männern und Frauen differenziert, weil er bereits vor dem 21. Dezember 2012 galt. Seither dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die Versicherer nur noch geschlechtsneutral berechnete Versicherungstarife anbieten, weil es diskriminierend wäre, Risikoaufschläge aufgrund des Geschlechts zu berechnen (C-236/09).

Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind und seit mindestens zehn Jahren privatversichert. Speziell Ruheständler sollen profitieren: Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, dürfen Versicherte mit einem Mindestalter von 65 Jahren diesen Tarif nutzen. Liegt das Einkommen darunter, steht er auch Versicherten ab 55 Jahren offen. Wer jünger ist, muss eine gesetzliche Rente oder Pension erhalten oder beantragt haben, etwa aufgrund einer Erwerbsminderung, um in den Standardtarif zu wechseln.

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Nach Angaben des PKV-Verbandes sind aktuell 50.200 Menschen im Standardtarif versichert, rund 30.000 von ihnen sind männlichen Geschlechts.