Seit 2017 ist der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand nicht mehr so starr geregelt. Denn mit der eingeführten Flexi-Rente wurde es älteren Beschäftigten erleichtert, Vorruhestands-Regelungen in Anspruch zu nehmen und zugleich in Teilzeit weiterzuarbeiten.

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Nun berichtet die DRV-Chefin Gundula Roßbach vom großen Interesse an den neuen Möglichkeiten. Demnach gäbe es speziell in den Beratungsstellen und der Sachbearbeitung häufig Nachfragen. „Bei jeder dritten Frage zum Rentenbeginn wird auch eine Frage zur Flexirente gestellt.“, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung gegenüber der "Deutschen Presse-Agentur"

Das große Interesse kommt nicht ganz überraschend. Denn auch die Rente mit 63 genießt ein hohes Ansehen unter den angehenden Altersrentnern. Die Zahl der Erstanträge hatte gegen Ende April 2018 erstmals die Millionenmarke übersprungen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 haben genau 1.005.777 Anwärter einen entsprechenden Antrag gestellt. Bewilligt wurden bis dato rund 985.000 Anträge.

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Via Rente mit 63 können Erwerbstätige schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dafür müssen sie mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.