Seit dem 1. Januar 2015 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht ausreicht. So wollte der Gesetzgeber einen größeren Wettbewerb unter den Kassen schaffen. Während die Arbeitgeber seither mit maximal 7,3 Prozent Beitrag vom Bruttolohn zur Kasse gebeten werden, müssen die Arbeitnehmer dieses Prämienplus allein stemmen.

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Parität bei Krankenkassenbeitrag beschlossen

Ab 2019 soll der bisherige Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert werden. So sieht es der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

„Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet.", jubiliert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Damit wurde nicht nur Weg zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassen-Beiträge frei gemacht. Denn die Beitragszahler sollen jährlich um acht Milliarden Euro entlastet werden. Allein Arbeitnehmer und Rentner sollen durch die neue Regelung jährlich 6,9 Milliarden Euro einsparen. Diese Lücke muss dann von Arbeitgebern und der Rentenversicherung getragen werden.

Entlastung für Kleinselbstständige

Das Paket soll auch eine deutliche Entlastung für Kleinselbstständige mit sich bringen. Für sie solle der Mindestbeitrag ab dem kommenden Jahr nur noch bei 171 Euro liegen. Damit wurde der Wert halbiert. Überdies sieht der Gesetzentwurf vor, die Finanzreserven der Krankenkassen abzuschmelzen. Diese dürften ab 2020 den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Entsprechende Rücklagen müssten dann innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Betroffene Krankenkassen dürften zudem in diesem Zeitraum ihre Zusatzbeiträge nicht erhöhen.

Auch für ehemalige Bundeswehrsoldaten auf Zeit solle es Verbesserungen geben. Sie sollen einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Überdies sollen sie anstelle der bisherigen Beihilfe einen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten.

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Außerdem sollen Krankenkassen von sogenannten passiven Mitgliedern entlastet werden. Als solche gelten Mitglieder, die unbekannt verzogen sind, keine Beiträge mehr zahlten und sich nicht abgemeldet hatten. Diese Karteileichen waren bisher als Beitragsschuldner in den Kassen geführt worden. Mit der neuen Regelung sollen Vertragsverhältnisser der passiven Mitglieder beendet werden können.