Prüft die BaFin ausreichend?
Kritische Fragen muss sich nun auch die BaFin gefallen lassen. Sie soll überwachen, dass die Treuhänder tatsächlich unabhängig agieren. Das prüft sie allerdings nicht etwa daran, wie viel der Versicherer für seine Dienste bezahlt, berichtet die „Welt“ mit Bezug auf die Antwort der Bundesregierung. Oder daran, ob er gar sein gesamtes Einkommen von einem Anbieter bezieht. Die Finanzaufsicht prüft stattdessen zum Beispiel, ob der Treuhänder mit einem Vorstand aus dem Unternehmen verwandt ist oder ob er selbst einen Versicherungsvertrag beim Anbieter hat.
- PKV - Bundesregierung präsentiert Fakten zum Treuhänder-Streit
- Prüft die BaFin ausreichend?
Für die Grünen im Bundestag ist das schlichtweg ein Witz. „Die BaFin ist eine Aufsichtsbehörde, die für die Wahrung der Belange der Versicherten und nicht, wie man manchmal denken könnte, allein der Versicherer tätig ist“, sagte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, gegenüber „Welt Online“. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, das die BaFin endlich genauer hinsehe.
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Was genau bedeutet unabhängig?
Die zentrale Frage bleibt: Kann ein Treuhänder als unabhängig gelten, der hunderttausende Euro Jahreseinkommen von wenigen Versicherern erhält? Schlimmer noch: der vielleicht sogar sein gesamtes Einkommen von einem einzigen Versicherer bezieht? Weil viele Patienten dies als absurd empfinden, haben sie gegen PKV-Prämienanstiege der letzten Jahre geklagt. Vor deutschen Gerichten sind mehrere Verfahren anhängig.
Und die Branche hat viel zu verlieren. Es geht um eine jahrelang übliche Praxis, wie nun auch die Antwort der Bundesregierung zeigt: wenige Aktuare teilen sich diese wichtige Arbeit, werden dabei mit enorm hohen Summen vergütet. Große Versicherer wie die Allianz, Axa und eben die DKV sind in derartige Rechtsstreite verwickelt. Sie müssten bei einer Niederlage Prämienanstiege der letzten Jahre zurücknehmen und Teile der Beiträge an die Kunden zurückzahlen. Es geht um Millionen, wenn nicht gar um Milliarden Euro. Die Sache hat eine enorme Brisanz.
Dabei ist auch die Frage, welche Regel überhaupt angewendet werden muss, um die Unabhängigkeit der Treuhänder zu beurteilen. Als erster Versicherer unterlag die Axa vor dem Amtsgericht Potsdam im Treuhänderstreit. Die Richter hatten den Treuhänder für befangen erklärt, weil er mehr als 30 Prozent seines Einkommens von der Axa bezog, mindestens 150.000 Euro im Jahr (der Versicherungsbote berichtete). Allerdings berief sich das Gericht auf eine Regelung, die für Wirtschaftsprüfer gilt - und nicht für PKV-Treuhänder? Genau das ist die Frage. Die Versicherer argumentieren, für die Unabhängigkeit sei es gar nicht entscheidend, wie viel Geld der Treuhänder von einer Assekuranz erhält. Wichtig sei allein, dass die BaFin diese Tätigkeit gestattet habe.
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Die BaFin ist vor einem Jahr recht schnell den Versicherern beigesprungen und argumentierte, dass die Treuhänder aus ihrer Sicht unabhängig seien (der Versicherungsbote berichtete). Schließlich prüfe man ja selbst streng, dass alles seine Richtigkeit habe. Nun gerät die Behörde wegen ihrer vermeintlich laxen Kontrolle selbst ins Schussfeld. Das letzte Wort könnte der Bundesgerichtshof haben. Dieser wird vermutlich noch bis Ende des Jahres entscheiden.
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