Infinus - Staatsanwalt fordert bis zu acht Jahre Haft für Ex-Manager
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen die Manager des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus das geforderte Strafmaß verkündet. Demnach müssen die sechs Beschuldigte mit Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren rechnen.
Im November 2013 wurden bei einer Großrazzia sechs Manager des Finanzdienstleisters Infinus festgenommen. Den Infinus-Managern wird vorgeworfen, zehntausende Kleinanleger mit einem Schneeballsystem getäuscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von 22.000 Geschädigten aus, die zwischen Januar 2011 und November 2013 insgesamt 312 Millionen Euro bei der Infinus-Konzernmutter Future Business KG aA (FuBus) angelegt hatten.
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Laut Anklageschrift sollen die Infinus-Manager ein Schneeballsystem etabliert haben, das gar nicht dazu geeignet gewesen sei, die versprochene Rendite abzuwerfen. Das Modell Infinus habe demnach ab 2006 auf der Vortäuschung von Scheingewinnen durch gruppeninterne Geschäfte beruht. Die den Anlegern versprochenen Renditen hätten nur aus zusätzlich eingeworbenen Geldern ausgezahlt werden können: es mussten also immer gutgläubige Neukunden hinzugewonnen werden, damit das System nicht zusammenbricht.
Nach fast 160 Prozesstagen und zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer steht das Verfahren gegen die sechs Besschuldigten kurz vor dem Ende. Am Freitag verkündete die Staatsanwaltschaft das Strafmaß für die ehemaligen Infinus-Köpfe. Demnach habe Oberstaatsanwalt Arnulf Berner für den Infinus-Gründer eine Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragt. Für die übrigen fünf Angeklagten seien Haftstrafen zwischen knapp fünf Jahre und knapp sieben Jahren gefordert worden. Sollte es zu Haftstrafen kommen, müssten die Beschuldigten allerdings nicht mehr die komplette Zeit absitzen. Immerhin haben sie teilweise mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Diese Zeit würde dann auf verhängte Haftstrafe angerechnet werden. Überdies solle das Vermögen der Ex-Manager eingezogen werden. Dieses belaufe sich auf etwa 50 Millionen Euro. Das berichtet die "Sächsische Zeitung"
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Während die Staatsanwaltschaft das geforderte Strafmaß nun beziffert hat, steht das Plädoyer der Verteidigung noch aus. Dabei könnte es durchaus spannend werden. Denn der Dresdener Anwalt Ulf Israel hatte im Gespräch mit dem "Handelsblatt" an der Fairness des Verfahrens gezweifelt. „Gericht und Staatsanwaltschaft haben von Anfang an einen Zug ins Gleis gesetzt, der zu seinem Bahnhof fahren muss“, sagte er dem "Handelsblatt". Demnach seien Gegenargumente im Lauf der Verhandlung vom Tisch gewischt worden. Der Verteidiger werde in seinem Schlussvortrag sehr wahrscheinlich einen Freispruch fordern, heißt es weiter.