Zwar werden diese Anleihen auch an der Börse gehandelt und unterliegen Kursschwankungen. Aber die Anleihen besitzen einen festen Anfangs- und Endwert, wenn sie der Versicherer bis zum Ende der Laufzeit im Portfolio behält. Von einer Wertsteigerung kann dann aus Sicht des Investors nicht gesprochen werden. Hohe Ausschüttungen würden damit zu Lasten des Versichertenkollektivs gehen, argumentieren die Gesellschaften.

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BdV begrüßt möglichen Provisionsdeckel und Reform der Zinszusatzreserve

Der BdV nennt im Pressetext weitere Punkte, bei denen die Bundesregierung nun nachbessern will. Einen möglichen Provisionsdeckel begrüßt der Verband. Dieser sei überfällig, um Fehlanreize für den Vertrieb in Form überhöhter Provisionen zu vermeiden und Abschluss- sowie Vertriebskosten zu senken. „Die Branche hat es versäumt, von sich aus dem Willen des Gesetzgebers zu folgen und die Abschlusskosten zu senken. Jetzt ist es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber reagiert“, kommentiert Axel Kleinlein.

Auch bei der Zinszusatzreserve (ZZR) will der Gesetzgeber nun nachbessern und die Versicherer entlasten, berichtet der BdV. Das sind zusätzliche Rückstellungen, zu denen die Lebensversicherer gesetzlich verpflichtet sind, um die Garantien ihrer Kunden auch langfristig erfüllen zu können. Weil sich diese Rücklagen ebenfalls an festverzinslichen Anleihen wie langjährigen Staatspapieren orientieren, die immer weniger abwerfen, müssen die Versicherer immer höhere Rücklagen bilden. Teils zum Nachteil der Kunden, deren Vertrag aktuell abläuft, denn ihnen steht weniger an Überschuss zur Verfügung. Oft können die Versicherer diese Reserve schon nicht mehr aus eigenen Kapitalanlagen bedienen.

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Durch die ZZR werden dem Überschusssystem Milliarden entzogen, den Verbraucher*innen vorenthalten und somit eine rentable private Altersvorsorge verhindert, kommentiert der BdV. „Es ist zwar richtig, wenn bei der Zinszusatzreserve nachgebessert werden soll, damit überbordende Reserveanforderungen nicht die Unternehmen erdrücken“, fordert Kleinlein. Er gelte jedoch zu bedenken, dass bei dieser Hilfestellung für die Unternehmen die Belange der Versicherten an erster Stelle stehen müssten.

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